Paris, Bibliothèque nationale de France, Lat. 10758
Manuscript description according to Mordek
Repository
ParisBibliothèque nationale de France
Lat. 10758
Origin and history
Origin:
9. Jh., 3.-4. Viertel (Mordek), ca. 850 bis 880 (Bischoff); Reims (Mordek, Bischoff).
Provenance:
Saint-Remi, Reims. Fraglich scheint Devisses Annahme, Hinkmar von Reims habe die Hs. an seinen Neffen Hinkmar von Laon weitergegeben. Später gehörte sie Jean du Tillet, Bischof von Meaux († 1570) (Codex Tilius), dem Jesuitenkolleg Clermont (dortige Signatur 620) und G. Meerman († 1771). 1765 überließ dieser den Codex der Bibliothèque Royale. Alte Signatur: Suppl. Lat. 164 bis.
Physical description
Material: | Pergament |
---|---|
Number: | 171 + 1 foll. (gezählt I fol., 1-340 pp.; dazu der eingelegte Blattrest 200(bis)-201(bis)) |
Size: | 245 × 200 mm |
Body text: | 185-190 × 130-140 mm |
Quires: |
IIII, 1-10 + 2 IV42 + (IV-1)56 + 5 IV136 + 1138 + 3 IV186 + (IV+1+1)204 + (IV+2)224 + IV240 + (IV-1)254 + 1256 + I260 + 2264 + II272 + 2 IV304 + (IV-4)312 + IV328 + II336 (dieser Binio gehört nach p. 304) + I340
|
Lines: | 24 |
Columns: | 1 |
Script: | karolingische Minuskel |
Scribe(s): |
mehrere Hände (auch jüngere Nachträge; p. 255 Urkundenschrift). Die Vermutung Steins, Étude critique, S. 34 ff., Korrekturen des Codex stammten ebenso von der Hand Hinkmars wie Addenda in Cod. Paris Lat. 2866, der einzigen Überlieferung von Hinkmars De divortio Lotharii regis et Theutbergae reginae, läßt sich - wie schon Devisse, Hincmar 1, S. 387 Anm. 120 monierte - nicht beweisen, doch ist das Werk sicher in Hinkmars Nähe entstanden und benutzt worden. |
Decoration: |
schmucklose Hs. Rubriken in Capitalis rustica, rot oder in brauner Texttinte (im ersten, vierten und fünften Teil nur Texttinte) |
Binding: |
neuer weißer Ledereinband, der den alten braunen Ledereinband mit fehlendem Rücken ersetzt |
Contents
Note:
Das Reimser Rechtskompendium ist wohl noch in den letzten Jahren Hinkmars († 882) vollendet worden. „Wenn ein hilfreicher Terminus post quem vorhanden ist“, so Bernhard Bischoff auf Wilhelm Alfred Eckhardts Anfrage wegen des jüngsten Textes pp. 329-335 (a. 877), „umso besser für den betreffenden Teil, der nicht viel später geschrieben sein wird“ (W. A. Eckhardt, Protokoll von Ravenna, S. 297). Von kundiger Hand zeugen das hohe Alter oder die Seltenheit der in mehreren Teilen zusammengetragenen Quellen (zumindest Teil 1 und 2 könnten noch aus dem 3. Viertel des 9. Jahrhunderts stammen):
1. Teil (pp. 1-56): Libellus sacrosyllabus episcoporum Italiae des Paulinus von Aquileia und Kapitular von Frankfurt (a. 794), ersteres Werk in einer eigentümlichen Form, das andere überhaupt nur im Überlieferungsstrang der Codd. Paris Lat. 10758, 4628 A und 4631 tradiert, dazu die Admonitio generalis (a. 789), eine wichtige Vorlage für das Frankfurter Kapitular.
2. Teil (pp. 57-136): Lex Salica mit vorgeschalteten merowingischen und frühen karolingischen Kapitularien (a. 779 und 803), an der Capitulatio als selbständige, ursprünglich umfangreichere Sammlung erkennbar. Nach K. A. Eckhardt, Pactus legis Salicae I 1, S. 138 und ders., Leges Alamannorum I, S. 18 soll Jean du Tillet um die Mitte des 16. Jahrhunderts über die „stellenweise... überlegen(e)“, „verlorene Vorlage“ dieses Teils verfügt haben (vgl. auch schon dens., Lex Salica. 100 Titel-Text [Weimar 1953] S. 68 und schließlich W. A. Eckhardt, Decretio Childeberti, S. 21), der indirekt derselben Vorstufe entnommen scheint wie Cod. Paris Lat. 18237 (ebd. S. 52 ff. mit Stemma S. 56).
3. Teil (pp. 138-255) und 4. Teil (pp. 256-304) (Teil 3 ist inhaltlich sowohl mit Teil 2 als auch mit Teil 4 verbunden, die Teile 3 und 4 überschneiden sich zudem codicologisch): Auf das von Teil 2 sich fortsetzende merowingische Recht folgt das Ansegis-Worms-Korpus der „Reimser Gruppe“ mit Zusätzen und Anhängen, wie die anderen älteren Exemplare der „Reimser Gruppe“ wohl nach einer „im Reims der Hinkmarzeit entstandene(n), vielleicht unter Mitwirkung oder doch mit Wissen Hinkmars redigierte(n) Vorlage“ (Mordek, Weltliches Recht, S. 84). Im codicologischen und paläographischen Erscheinungsbild verrät sich noch die gelehrte Anreicherung des Ansegis unter Hinkmar (und bald danach?), und von den Anhängen dürfte nicht nur De villa Noviliaco aus der Feder Hinkmars stammen.
Von der Wormser Gesetzgebung Ludwigs des Frommen a. 828/829 (MGH Capit. 2, Nrn. 184-193), die vollständig allein in Cod. Barcelona Ripoll 40 erhalten ist, fehlen hier und in den jüngeren Codd. Paris Lat. 4628 A, Lat. 4631 nur die Nrn. 185 und 190. Die gleichfalls zur „Reimser Gruppe“ des Ansegis-Worms-Korpus zählende Reimser Sammlung der Codd. Berlin Phill. 1762 und Paris Lat. 4638 sowie die Collectio des Cod. Sélestat 14 lassen die Nrn. 185, 187-188 und 190 aus (ebenso übrigens die nicht zur „Reimser Gruppe“ gerechneten Sammlungen der Codd. Bonn S. 402 und Schaffhausen Min. 75, der Codd. Vatikan Pal. Lat. 582 und Paris Lat. 9654 sowie des Cod. Paris Lat. 4417), in den Codd. Bamberg Can. 12 und Vatikan Reg. Lat. 417 (Redaktion) fehlt zusätzlich Nr. 189. Stärker dezimiert zeigen sich die Wormser Stücke der Ansegis-Worms-Verbindung in den außerhalb der „Reimser Gruppe“ stehenden Codd. Paris Lat. 4761/1 und 2 (ohne die Nrn. 185-188 und 190), Hamburg 141a in scrinio (ohne die Nrn. 184-187, 189-190, ebenso in der Sammlung des Cod. München Lat. 3853 u.a.) und Mailand A. 46 inf. (rezipiert allein die Nrn. 191-193).
Zum Bild der „Reimser Gruppe“ scheint auch das Capitulare Aquisgranense (a. 802/803) Karls des Großen zu gehören (MGH Capit. 1, Nr. 77), ein wahrscheinlich unter Ludwig dem Frommen erneuerter Erlaß (vgl. Seeliger, Kapitularien, S. 20 f. Anm. 1). Von den soeben erwähnten übrigen Hss. nehmen das Stück noch die Codd. Paris Lat. 4761/1 und 2, Vatikan Pal. Lat. 582 und Paris Lat. 9654 sowie Mailand A. 46 inf. (Exzerpt) auf.
5. Teil (pp. 329-335, 336, 305): Abschluß der rechtsrelevanten Texte mit dem Protokoll der Kaiserkrönung Karls des Kahlen (a. 877), während der
6. Teil (pp. 305-328, 337-339) mit dem letzten Stück, der Karlsvita Einhards, zeitlich wieder an den Anfang des Werkes zurücklenkt.
Im Parisinus Lat. 10758 fassen wir wohl die Vorlage für Cod. Paris Lat. 4760. Auch der Hauptteil von Cod. Paris Lat. 4628 A, auf den wiederum Cod. Paris Lat. 4631 zurückgeht, könnte sich direkt von ihm herleiten, nicht aber das verwandte Fragment Vatikan Reg. Lat. 520, das im Bereich des Pactus Childeberti I et Chlotharii I eine vollständigere Überlieferung repräsentiert.
Eine neuzeitliche Teilkopie ist in Cod. Hamburg theol. 1717 aus dem Jahre 1604 erhalten.
Bibliography
References:
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- Pertz G 1835, S. XXIX f.
- Pardessus 1843, S. XXVI-XXVIII
- Delisle 1868-1881, Bd. 2, S. 411
- G. Waitz, Handschriften von Einhards Vita Karoli, in: NA 6 (1881) S. 195
- G. Waitz, Pariser Handschriften, in: NA 6 (1881) S. 484
- Krause V 1891, S. 424 f.
- Tardif E 1895, S. 663-665
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- O. Holder-Egger, Zum Texte von Hincmars Schrift de villa Novilliaco, in: NA 23 (1898) S. 196-198 (falsche Signatur Paris Lat. 10748)
- Christ 1937, S. 317
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- Stein 1941, S. 34 ff. u. ö.
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- Stein 1947, S. 130-132
- Stein 1947a, S. 395-399, 403
- Buchner 1952, S. 61-63
- Eckhardt K 1954, S. 30, 135 ff. u. ö.
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- Eckhardt W 1959, S. 129-133
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- Dolezalek 1972, Bd. 2
- Devisse 1975-1976, Bd. 3, S. 1154
- McKitterick 1977, S. 31
- Wormald 1979, S. 121
- McKitterick 1980, S. 13, 17
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- Bühler A 1986, S. 366 f. u. ö.
- Mordek 1986a, S. 41 Anm. 88, S. 42 Anm. 98
- Mordek 1988, S. 77, S. 82 Anm. 68 und 69, S. 83 Anm. 70
- McKitterick 1989, S. 47, 51 Tab. A
- MGH Fontes iuris 14 (1990) S. 25
- Schmitz G 1991, S. 87 Anm. 43 von S. 86
- M. Stratmann, Hinkmar von Reims als Verwalter von Bistum und Kirchenprovinz (QFRM 6, Sigmaringen 1991) S. 50 f., S. 61 Anm. 134, S. 64 (die Vermutung „als Kopiervorlage nach Saint-Denis gekommen“ kann sich nicht auf die Zeit Hinkmars beziehen)
- MGH Conc. 4, Suppl. 1 (1992), S. 39, 49
- de Sousa Costa 1993, S. 137 u. ö.
- Mordek 1994, S. 49
Catalogues:
Images:
Project-specific references:
- Fried 1994a, S. 49
- Mordek 1995, S. 587-605
- Schmitz G 1996, S. 135-139
- Tischler 2001, S. 1500-1514
- Hartmann M 2002, S. 13 mit Anm. 61
- Keefe 2002, S. 171-172, 320-321
- Lukas 2005
- Mordek 2005a
- Hartmann W 2008, S. 91, 95 (Anm. 183), 180, 327
- Bischoff 2014, S. 168, Nr. 4659
- Patzold 2014, S. 73-78
- Patzold 2015a, S. 462, 465, 471
- Coumert 2023, S. 15, 27, 55, 85, 113, 145, 173, 178-180, 182, 195, 239, 293, 294, 295-297, 298; 299, 317, 378, 383, 385-386, 402
- Bibliotheca legum regni Francorum manuscripta, Karl Ubl (Hrsg.) unter der Mitarbeit von Dominik Trump und Daniela Schulz, Köln 2012 ff.
Transcription
Editorial Preface to the Transcription
Transkriptionsvorlage: Die Transkription erfolgte anhand eines auf Gallica bereitsgestellten guten Farbdigitalisats sowie eines schwarz-weiß Mikrofilms.
Schreiber
Die Teile 1-4 der Handschrift, die allein Kapitularien enthalten, sind von drei Haupthänden (A-C) und mehreren Nachtragshänden (von denen nur eine, Hand D, hier relevantes Material beitrug) geschrieben. Hand A war für Teil 1 (p. 1-56) verantwortlich, Hand B für Teil 2 (p. 57-136) und Hand C für die Teile 3 und 4 (p. 137-255, 256-304). Nachtragshand D ergänzte innerhalb der Ansegis-Sammlung von Teil 3 auf p. 170 und p. 236 den Text von BK 156. Ferner lassen sich zwei Korrektoren unterscheiden (Korrekturhand 1 und 2).
Hand C: Sehr gleichmäßige, aufrechte aber oft recht enge karolingische Minuskel. Der markante Feder- und Tintenwechsel auf p. 271 könnte möglicherweise mit einem Handwechsel zusammenfallen.
Nachtragshand D: Ähnlich Hand C, aber aufgrund des Platzmangels noch gedrängter als diese schreibend. Auffällig sind die flüchtigen, nach rechts ansteigenden Kürzungsstriche.
Korrekturhand 1: Korrektor, der im 4. Teil ab p. 256 mit anderer Tinte senkrechte Trennstriche bei eng zusammen geschriebenen Wörtern einfügte sowie interlinear zahlreiche, auch kleinliche bzw. redundante Korrekturen vornahm. Neben Änderungen der Interpunktion oder der Groß- und Kleinschreibung sowie des Aus- bzw. Überschreibens von völlig korrekten Abkürzungen des ursprünglichen Schreibers nimmt er auch häufig grammatische Korrekturen vor.
Korrekturhand 2: Korrektor, der die nachträgliche Ergänzung von Rubriken für die Kapitel auf p. 261-269 vornahm. Die Rubriken sind anfangs durchgängig in Majuskeln gehalten, später ist z.T. nur noch der Anfang in Majuskeln, während die letzten Worte der Rubrik in Minuskeln stehen. Eingefügt sind die Titel, wo immer sich Platz fand, meist interlinear oder auf etwaig freigebliebenem Platz der letzten Zeile des vorhergehenden Kapitels, manchmal aber auch auf dem Rand.
Buchstabenformen
Hand C:
Einzelbuchstaben: Häufige Verwendung von I-longa sowie Majuskel-N, letzteres auch im Wortinneren und nicht nur bei Verneinungen.
Hand D:
Einzelbuchstaben: Schaft-s mit deutlich ausgeprägter Unterlänge
Abkürzungen
Hand C: Auf p. 269 Verwendung eines einfachen Punkts als us-Kürzung (omnib., p[er]tinentib., fideiussorib.); ebenso p. 274 (reb., pertinentib.). Einfache, waagerechte Kürzungsstriche. Bei der pro-Kürzung ist der gekrümmte Bogen in Richtung Schaft zurückgebogen.
Hand D: Kürzungsstriche sind meist flüchtig und mit klar nach rechts ansteigender Tendenz gestaltet. Die pro-Kürzung endet in einem fahnenartigen, nach links geöffneten Bogen.
Gliederungsmerkmale
Teil 3: Im Rahmen einer Ansegis-Sammlung finden sich die drei Kapitel von BK 156 nachträglich ergänzt. Dabei ist c. 1 (ohne Rubrik) nach Ansegis 1, 99 (gezählt: XCVIIII) gedrängt auf Rasur eingetragen, gemeinsam mit dem zuvor wohl radierten Ansegis 1, 100 (mit Rubrik). Keines der beiden Kapitel weist eine Zählung auf, gleichwohl schließt sich auf der folgenden Seite Ansegis 1, 101 an, gezählt als CI. Diese Zählung, wie auch die der folgenden Kapitel, wurde aber augenscheinlich jeweils um eine Einheit nach unten korrigiert, d.h. lautete ursprünglich - was zum Zustand nach der Ergänzung von BK 156 c. 1 gepasst hätte - wohl CII. In der Capitulatio hingegen wurde allein eine unklare Korrektur der Kapitelzahl von Ansegis 1, 99 vorgenommen; eine Rubrik für BK 156 c. 1 findet sich dort nicht. Ähnlich verhält es sich mit den verbliebenen beiden Kapiteln von BK 156, c. 2-3. Diese sind, zu einem einzigen Kapitel verschmolzen, nach Ansegis 4, 24 (hier gezählt als XXV) auf Rasur eingetragen, gemeinsam mit dem zuvor wohl radierten Ansegis 4, 25. Dabei wird BK 156 c. 2+3 mit einer eigenen Rubrik versehen und als XXVI gezählt, Ansegis 4, 25 behält seine reguläre Rubrik, weist aber keine Zählung mehr auf. Letzteres ist wohl ein Versehen, da das anschließende Kapitel (Ansegis 4, 26) eine augenscheinlich von XXVII auf XXVIII korrigierte Zählung aufweist (ebenso dann bei den folgenden Kapiteln). In der Capitulatio stimmt die Zählung, nachdem ein bereits ab Ansegis 4, 19 einsetzender und durchlaufender Flüchtigkeitsfehler (die lange Rubrik von c. 19 erhielt irrig zwei Kapitelzahlen) korrigiert wurde, mit dem Textblock überein: Ansegis 4, 24 erscheint als XXV, die Rubrik des im Textblock nachträglich eingeschobenen Kapitels BK 156 c. 2+3 wird als XXVI gezählt und weist keine Anzeichen einer nachträglichen Ergänzung auf, der Anschluss erfolgt konsequent mit der Rubrik zu Ansegis 4, 25 als XXVII. Daraus ist zu folgern, dass die Einarbeitung von BK 156 in die Ansegis-Sammlung erfolgte, nachdem der Text von Buch 1-4 einschließlich der Capitulatio zu Buch 1 bereits kopiert war, aber noch bevor die Capitulatio zu Buch 4 geschrieben wurde. Möglicherweise wurde also neben der ursprünglich verwendeten Vorlage kurz vor Abschluss der Arbeit noch eine weitere Ansegis-Handschrift herangezogen und mit dem bereits kopierten Text abgeglichen.
Teil 4 beginnt ohne Rubrik direkt mit dem Prolog zu BK 77, gefolgt von den regulär in Texttinte von I-XX durchgezählten 20 Kapiteln (p. 256-259). Auf p. 260-261 folgt BK 184 und 186, mit den beiden Rubriken in Capitalis rustica. Eine Zählung der Kapitel von BK 186 in roter Tinte setzt erst abrupt auf p. 261 bei c. 4 ein. Ursprünglich wohl nur durch eine Leerzeile abgesetzt folgt auf p. 261-264 eine Liste mit 10 Kapiteln, die BK 191 entspricht. Die Zählung in roter Tinte läuft gleichmäßig durch von I-X. Die einzelnen Kapitel sind als Absätze gestaltet, deren Anfang jeweils mit versalienartig ausgerückten Initialen, meist alternierend in Texttinte und roter Tinte, hervorgehoben ist. Rubriken wurden erst nachträglich von Korrekturhand 2 ergänzt, mit Ausnahme von VIII (= BK 191 c. 8). Eingleitet von einer roten Rubrik in Capitalis (ITEM ALIA CAPITULA) folgt eine Kapitelliste mit 27 Absätzen (p. 264-273). Optisch weist sie wie die vorhergehende Liste eine Zählung in roter Tinte auf (nur für die ersten 25 Absätze) und markiert bis p. 271 jeden Kapitelanfang mit alternierend in roter und in Texttinte gehaltenen versalienartigen Initialen; ab p. 272 wird nur noch Texttinte verwendet. Nachträglich ergänzte Rubriken stehen bei I-XV (= BK 192 c. 1-15) sowie bei XVII-XVIIII (= BK 193 c. 2-4). Mutmaßlich bezog der Korrektor diese Rubriken aus der Additio 4 von Benedictus Levita (so Lukas 2005), da nur für die Kapitel Rubriken nachgetragen wurden, die dort enthalten sind. Hingegen wurden bei den Kapiteln, die nicht in der Additio 4 enthalten sind, eine Marginalnotiz gesetzt, wonach eine Rubrik noch erfragt und ergänzt werden sollte (r(e)q(uirit) titulu(m)). Die mit einer solchen Notiz versehenen Absätze sind die cc. XX-XXIIII (nach korrigierter Zählung) sowie die unnumerierten Absätze 25-27. Die Zählung läuft zunächst regelmäßig von I-XV (= BK 192). Danach hatte der Rubrikator offenbar irrig BK 193 c. 1 als zwei getrennte Kapitel aufgefasst und entsprechend das lange Ansegis-Zitat als neues Kapitel mit XVII bezeichnet. Ein mit Texttinte arbeitender Korrektor radierte mutmaßlich die Zählung XVI am Kapitelanfang und ersetzte sie durch gek. CAP(ITULUM), ließ aber die Kapitelzählung beim Ansegis-Zitat stehen und korrigierte diese sowie alle folgenden Kapitelzahlen um einen Wert nach unten. Die letzten drei Kapitel der Liste sind nicht gezählt. Es entsprechen somit in der korrigierten Zählung: I-XV = BK 192 c. 1-15 (mit leichter Verwirrung beim Übergang von c. 13 auf c. 14) XVI = BK 193 c. 1 (ab Si quis ex leui causa ...); der erste Satz des Kapitels ist damit streng genommen noch unter XV = BK 192 c. 15 subsumiert) XVII-XXIII = BK 193 c. 2-8 XXIIII = BK 189 (komplett). (Nr. 25) = BK 188 c. 5 (in einer Sonderform, wie sie sonst nur im Codex Barcelona Ripoll 40 vorkommt) (Nr. 26-27) = BK 187 Anfang (in der Edition: S. 7 Z. 39 - S. 8 Z. 28) Als neue, ungezählte Liste folgen auf p. 273-275 unter einer Rubrik in Capitalis (HAEC SUNT CAPITULA QUAE UOLUMUS UT DILIGENTER INQUIRANT) der Schluss von BK 187 sowie BK 188 c. 1-4. Die gesamte Liste ist in Texttinte gehalten, außer der Listenrubrik selbst kommen keine weiteren Rubriken vor. Durch versalienartig ausgerückte Initialen wird jeweils der Beginn von BK 187 sowie BK 188 c. 1+2 (in einem Absatz verschmolzen) und 3 hervorgehoben; BK 188 c. 4 folgt, wobei dessen Beginn hier nur noch durch eine ausgerückte und leicht vergrößerte Majuskel markiert ist. Auf das mit EXPLICIT betonte Ende der vorherigen Liste folgt auf p. 275-277 eine weitere Kapitelliste mit den regelmäßig von I-X gezählten Kapiteln von BK 142. Diese Liste beginnt mit einer Rubrik in Capitalis und ist durchgehend in Texttinte gehalten. Mit Ausnahme der cc. 6, 8 und 9 sind alle Kapitel mit einer eigenen Rubrik, ebenfalls in Capitalis, versehen.
Benutzungsspuren
Unterschiedliche Anmerkungs-, Notiz- oder Verweiszeichen auf mehreren Seiten zu finden. Die nicht immer gut lesbare Form der Zeichen ist im folgenden hilfsweise zumeist mit Buchstaben- und Zahlenkombinationen angedeutet. Es ist also keineswegs sicher, dass am Rand tatsächlich nn, und nicht z.B. alternativ auch mj o.ä. steht.
p. 261: ein X-artiges Zeichen direkt am Zeilenende (neben Kapitel I).
p. 262: eine vage an ein Wurzelzeichen (√) erinnernde Notamarkierung am linken Seitenrand (neben Kapitel IIII). Möglicherweise stand ein ähnliches Zeichen auch vor dem folgenden Kapitel auf dieser Seite. Dort ist aber nur noch der Ansatz eines Bogens und evtl. der blasse Schatten eines dünnen Schafts zu erahnen.
p. 263: ein vage an eine Kombination aus +3 erinnerndes Zeichen am linken Seitenrand (neben Kapitel VI). Ferner jeweils auf dem rechten Seitenrand v. 40 (neben Kapitel VII) und v. 140 (neben Kapitel VIIII), wobei die genauen Zeichen bzw. Ziffern nicht sicher auszumachen sind.
p. 264: v. 747 auf dem linken Seitenrand (neben Kapitel X).
p. 265: v. 47 auf dem rechten Seitenrand (neben Kapitel V).
p. 267: iiii.13 (evtl. auch nn.13?) auf dem rechten Seitenrand (neben Kapitel XVI). Ferner am rechten Rand verwischte (anradierte?) Spuren, möglicherweise einer Federprobe, vage ähnlich einem fragmentarischen n gefolgt von nes.
p. 269: v. 149 auf dem rechten Seitenrand (neben Kapitel XVIII).
p. 270: v. 150 auf dem linken Seitenrand (neben Kapitel XXI).
p. 271: iiii.27 (oder auch nn.27?) auf dem rechten Seitenrand (neben Kapitel XXIII).
Sonstiges
Auf manchen Seiten ist die Tinte vielfach abgeblättert, z.B. p. 258 unten.