Capitularia - Edition of the Frankish Capitularies

Manuscript of the Month May 2017: Kopenhagen, Kongelige Bibliotek, GKS 1943 4°

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Das vor einiger Zeit an diesem Ort als erstes “Kapitular des Monats” in einer Vorabedition veröffentlichte Prooemium generale Kaiser Ludwigs des Frommen zu seiner Gesetzgebung der Jahre 818/19 ist in nur zwei Handschriften überliefert: Zum einen in dem berühmten Codex Paris lat. 2718, der um 830 wohl in Tours geschrieben wurde, zum anderen in einer nur wenig jüngeren Handschrift, die sich heute unter der Signatur GKS 1943 4° in der Königlichen Bibliothek in Kopenhagen befindet. Diese zweite Überlieferung ist nun ebenfalls auf der Capitularia-Homepage veröffentlicht und zudem seit kurzem als Farbdigitalisat online auf der Homepage der Königlichen Bibliothek in Kopenhagen zugänglich – zwei Anlässe, um sie im Rahmen unserer Rubrik als “Handschrift des Monats” zu würdigen.

Die gegen Ende des 9. Jahrhunderts entstandene Handschrift entstand im südlichen oder östlichen Frankreich und befand sich wohl in der Bibliothek eines Pariser Klosters (St. Victor? St. Germain-des-Prés?), bevor sie über Umwege nach Kopenhagen gelangte. Sicher ist, dass sie im Besitz des Philologen und Rechtsgelehrten Friedrich Lindenbrog (1573-1648) war, der sie nach Hamburg schickte, von wo aus sie in die Bibliothek Herzog Johann Adolfs auf Schloss Gottorp in Schleswig gelangte, die von Lindenbrogs Bruder Heinrich gepflegt wurde. Nachdem Schloss Gottorp an die dänische Krone gefallen war, wurde die dortige Bibliothek 1749 nach Kopenhagen in die Königliche Bibliothek überführt.

Wie Friedrich Lindenbrog in den Besitz der Handschrift kam, ist unklar. Ellen Jørgensen, die 1929 einen Katalog der lateinischen Handschriften der Kopenhagener Bibliothek publizierte, hat die aus dem Besitz Lindenbrogs stammenden Codices, von denen sich die meisten in Kopenhagen befinden, untersucht und einige Gemeinsamkeiten herausgestellt, die kein gutes Licht auf ihren früheren Besitzer werfen: Sie sind meist aus ihren Einbänden herausgerissen worden; teilweise wurde die Lagenheftung gelöst, was zur Aufsplittung in einzelne, nicht mehr als zusammengehörig erkennbare Fragmente führte; und geradezu systematisch wurden alte Besitzvermerke mit dem Rasiermesser entfernt und stattdessen der Name Friedrich Lindenbrogs eingetragen. Insbesondere die letzte Beobachtung lässt den Verdacht aufkommen, Lindenbrog könnte die sehr wertvollen alten Manuskripte entwendet und durch die Tilgung der früheren Besitzvermerke Beweise für seinen Diebstahl vernichtet haben. Und tatsächlich fand Jørgensen Hinweise auf zeitgenössische Gerüchte, dass einem gewissen “Henry Lindenbrog” wegen seiner Untaten in der Bibliothek von St. Victor das Gefängnis drohte, vor dem er nur durch die Intervention einflussreicher Gönner bewahrt worden sei; Beweise dafür gibt es freilich nicht.

Kopenhagen, Kongelige Bibliotek, fol. 96v (© Kongelige Bibliotek). Letztes Blatt des Codex mit mehreren Rasuren, v.a. am unteren Rand; darunter evtl. auch ein getilgter Besitzvermerk.

Die Handschrift erinnert in Bezug auf ihren Inhalt sehr an den in Tours entstandenen Codex Paris lat. 2718: Nicht nur das ausschließlich in diesen beiden Handschriften überlieferte Prooemium generale (BK 137), auch die Tatsache, dass beide Handschriften Sammlungen von Formulae enthalten, ließ Hubert Mordek an die Entstehung beider Handschriften in einem vergleichbaren Ambiente, wohl einem hofnahen Skriptorium, denken.
Setzt man diese Hypothese voraus, so ist es umso merkwürdiger, dass die Textqualität der in der Kopenhagener Handschrift enthaltenen Kapitularien (BK 137, 138, 139, 140) sehr zu wünschen übrig lässt. Verschreibungen, Auslassungen und missverstandene Auflösungen von Abkürzungen sind häufig; teilweise sind einzelne Passagen schlicht sinnlos. So steht hier z.B. in BK 137 Omnes quę in seculum apostolum statt Omnesque secundum apostolum, in BK 138 c. 2 ut salice episcopi statt ut scilicet episcopi oder in BK 139 c. 6 ana pras statt una pars.

Die Textfassung des Prooemium generale (BK 137), mit dem die Gesetzgebung Ludwigs von 818/19 auf programmatische Art begründet und in den Kontext seines herrscherlichen Selbstverständnisses gestellt wird, hat gegenüber der zweiten Überlieferung in Paris lat. 2718 einige entscheidende Abweichungen. An einer Stelle ist eine recht umfangreiche Passage ausgefallen, ohne die der Satz nicht verständlich ist: Nobis precipue quę ceteris mortalibus condicione equales existimus et dignitate tantum regiminis [hier fehlt: supereminemus, qui non solum pro commisso graviore, verum etiam pro reatuum nostrorum factis et dictis, insuper etiam cogitatis in districti examinis die iuxta] scripturam sacram que dicit … Interessant ist, dass ausgerechnet die vielbeachtete Stelle, an der sich der Kaiser zu seinem eigenem Fehlverhalten bekennt, ausgelassen wurde – das könnte durchaus mit Absicht geschehen sein, wobei zugleich mit dem Nebensatz dann auch versehentlich ein für den Hauptsatz sinntragendes Verb der Textmanipulation zum Opfer gefallen wäre.

Auf fol. 86ra schließlich findet sich eine über drei Zeilen reichende Rasur, die offenbar nachträglich erfolgte, da die Lücke stehenblieb. Aufgrund des Umfangs der getilgten Stelle und der noch erkennbaren Buchstabenreste lässt sich vermuten, dass auch hier ursprünglich der in Paris lat. 2718 an dieser Stelle (per tirannicam prauitatem [in der Kopenhagener Hs.: paruitatem!] prepeditum fuisset …) folgende Nebensatz … quia dominus de his sua omnipotentia triumphare concessit et pacem undique donauit stand, aber getilgt wurde. Im Unterschied zu dem oben beschriebenen Textausfall fällt hierbei eine Vermutung über die möglichen Gründe für die Tilgung schwer, denn der Satz scheint keine besonders heikle Aussage zu enthalten.

Kopenhagen, Kongelige Bibliotek, fol. 86r (Ausschnitt mit Rasur) (© Kongelige Bibliotek).

Vermutlich hat Lindenbrog die Kopenhagener Handschrift für seinen 1613 erschienenen Druck Codex Legum Antiquarum benutzt, wo er neben anderen Rechtstexten auch Kapitularien (im Rahmen der Sammlungen des Ansegis und seines Fortsetzers, des Fälschers Benedictus Levita) abdruckte. Dort findet sich nämlich auch das Prooemium generale, und zwar mit den für die Kopenhagener Überlieferung charakteristischen Textausfällen. Allerdings hat Lindenbrog den Text offensichtlich geglättet, denn die geschilderten kleinen Fehler und Holprigkeiten erscheinen dort nicht. Und der aufgrund des Textausfalls unvollständige Satz ist durch einen kleinen Einschub gerettet worden; bei Lindenbrog lautet er nämlich: Nobis precipue quę ceteris mortalibus condicione equales existimus et dignitate tantum regiminis superiores sumus secundum scripturam sacram que dicit ….

F. Lindenbrog, Codex Legum Antiquarum (Frankfurt 1613), S. 1122 mit dem Anfang des Textes von BK 137.

Das Prooemium steht in Lindenbrogs Druck allerdings an ungewöhnlicher Stelle: Es ist der 1. Additio des Benedictus Levita vorangestellt, die das sogenannte Capitulare monasticum (BK 170) enthält, und erscheint als Einleitung zu diesem Text, also unabhängig von den in der Kopenhagener Handschrift folgenden (und eng mit diesem zusammenhängenden) Kapitularien BK 138-140. Thematisch ist diese falsche Zuordnung nicht abwegig, denn im Prooemium wird auch der ordo der Mönche ausdrücklich erwähnt. Die Idee, den Text in die Sammlung des Benedictus einzubinden, scheint von Lindenbrog selbst herzurühren, denn in dem Druck der Kapitularien nach Ansegis und Benedictus von Pierre Pithou, der schon 1588 erschienen war und von Lindenbrog wahrscheinlich benutzt wurde (er war persönlich mit den Pithou-Brüdern bekannt), ist das Prooemium nicht enthalten.

Somit ist Lindenbrogs Druck aus der Kopenhagener Handschrift wohl der Erstdruck des Prooemium generale, und er scheint auch eine weitere Rezeption erfahren zu haben, denn in Baluzes Kapitularienedition von 1677 findet sich BK 137 ebenfalls als Prolog zur 1. Additio der Sammlung des Benedictus und in derselben Textfassung wie bei Lindenbrog, wenn auch ohne Erwähnung seines Druckes. Die offensichtlich schlechte Textqualität des Kopenhagener Codex hat also die Rezeption des in ihm enthaltenen, selten überlieferten Kapitularientextes nicht verhindert.

B. Mischke


Zur Handschriftenseite (Beschreibung nach Mordek und Transkription)


Literatur:

Baluze 1677, S. 561-563
Horváth, Eva: Friedrich Lindenbruch. Späthumanist und Handschriftensammler des 17. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Hamburger Bibliotheks- und Gelehrtengeschichte (Diss. Hamburg 1988)
Jørgensen, Ellen: Catalogus codicum Lationorum medii aevi Bibliothecae Regiae Hafniensis (Kopenhagen 1926), S. 274 f.
Lindenbrog 1613, S. 1122 f.
Pithou 1588a
Ubl, Karl: Die Stimme des Kaisers. Persönlichkeit und Persona in Dokumenten Ludwigs des Frommen (in Vorbereitung)

How to cite
Britta Mischke, Manuscript of the Month May 2017: Kopenhagen, Kongelige Bibliotek, GKS 1943 4°, in: Capitularia. Edition of the Frankish Capitularies, ed. by Karl Ubl and collaborators, Cologne 2014 ff. URL: https://capitularia.uni-koeln.de/en/blog/handschrift-des-monats-mai-2017/ (accessed on 11/21/2024)