Die Schicksale von Büchern lassen sich selten lückenlos rekonstruieren, und doch eröffnet die Biographie eines einzelnen Objekts oftmals Einblicke in zahlreiche Bereiche wie Wissenschafts-, Institutions- und Sammlungsgeschichte. Der Codex Weissenburgensis 97, einer der ältesten Textzeugen salischen Rechts und für das Capitularia-Projekt als ein Textzeuge für die Kapitularien Capitula legi Salicae addita und Pactus pro tenore pacis von Relevanz [Sigle: W7], ist dafür ein recht typisches Beispiel. Anlass, diese näher vorzustellen, ist das Erscheinen der zweibändigen Herzog August Bibliothek. Eine Sammlungsgeschichte (Wolfenbütteler Forschungen 176, Wiesbaden 2026), herausgegeben von Sven Limbeck, Volker Bauer, Peter Burschel, Petra Feuerstein-Herz, Johannes Mangei und Hole Rößler. Der Codex Weissenburgensis 97 wird darin als „Sammlungs- und Forschungsobjekt“ näher betrachtet (S. 431–443). Im Beitrag wird die Geschichte der Handschrift insbesondere anhand von Materialien des Wolfenbütteler Bibliotheksarchivs verfolgt, die bislang zum großen Teil unerschlossen sind. Der vorliegende Post fasst einige Aspekte des Beitrags knapp zusammen und möchte zur Rezeption der Sammlungsgeschichte insgesamt anregen.
Kurzüberblick: Die Handschrift
Aus inhaltlichen (v.a. Königsliste) und paläographischen Gründen wird die Handschrift von der Forschung einhellig in die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts datiert. Als Entstehungsort wurden Nord- oder Ostfrankreich (Butzmann nach Bischoff), Burgund (Lowe) und Fleury (Mostert) vorgeschlagen. Eine umfassende Untersuchung des Skriptoriums von Fleury ist ein Desiderat der Forschung, sodass diese Zuordnung nicht unumstritten ist. Stefanie Westphal, die im kürzlich erschienenen “Katalog der illuminierten Handschriften” die mit Buchschmuck versehenen Handschriften des 6. bis 11. Jahrhunderts der Herzog August Bibliothek bearbeitete, stützt die Zuweisung jedoch aus kunsthistorischer Perspektive wegen der mit Tiermotiven und Flechtband gestalteten Initialen.
Es handelt sich um eine kleinformatige juristische Sammelhandschrift mit 86 Blatt (gezählt 1-8, 10-87). Sie vereint germanisches und römisches Recht:
- eine (heute kaum noch lesbare) Formula securitatis (Bl. 1r)
- die Lex Salica in der A-Fassung (Bl. 1v–37v), gefolgt von zwei Kapitularien, Epilog und der Königsliste,
- eine nur hier überlieferte kurze Parodie der Lex (Bl. 37v),
- die sogenannte Epitome Guelferbytana (Bl. 37v–87r), eine verkürzende Bearbeitung des Westgotischen Römerrechts, die nur in diesem Codex und in eigentümlicher Gestalt überliefert ist,
- eine Schreiberklage (Bl. 87v), deren Lesbarkeit durch Galläpfeltinktur stark gelitten hat.
Sein Schreiber ist durch das Kolophon namentlich bekannt: ein heute nicht näher identifizierbarer “Agambertus”, der in vorkarolingischer Minuskel schrieb. Mittelalterliche Rezeptionsspuren gibt es keine, doch haben spätere Nutzer sich stellenweise in der Handschrift verewigt.
Eine Sammlung, die es so nie gab
Die Handschrift kam 1689 unter der Ägide von Herzog Anton Ulrich nach Wolfenbüttel, als Teil der „Weissenburger Handschriften“, die Heinrich Julius von Blum damals bereits seit einigen Jahren zum Verkauf angeboten hatte. Von Blums in Briefen enthaltene Berichte über deren dramatische Errettung unterscheiden sich je nach Adressat erheblich. Einmal erwirbt von Blum die Codices in Mainz auf dem Weg zur Frankfurter Messe, andernorts ist von einer Schenkung des Mainzer Kurfürsten die Rede. Es liegt nahe, dass die Geschichte möglichst verkaufsfördernd ausgeschmückt wurde, zumal der Verkauf erst Jahre später und zu einem weit geringeren Preis als dem ursprünglich geforderten zustande kam.
Wie viele andere Handschriften der sog. Weissenburger trägt die 97 keine sichtbaren Zeichen der Weissenburger Klosterbibliothek, und auch deren überlieferte mittelalterliche Bücherlisten verzeichnen keinerlei Leges-Handschriften. Tatsächlich stammen nur etwa zwei Drittel der heutigen Weissenburgenses aus Weissenburg. Damit entstand durch den Erwerb ein Sammlungszusammenhang, der ursprünglich nicht existierte, wobei noch Otto von Heinemann, 1868 bis 1904 Leiter der Bibliothek, von einem geschlossenen Bestand ausging.
Auf dem Schreibtisch von Gelehrten
Wie die Ausleih- und Benutzerbücher der heutigen Herzog August Bibliothek bestätigen, wurde der Codex zwischen 1704 und 1915 mindestens 17-mal ausgeliehen, meist in die nähere Umgebung Wolfenbüttels, aber auch nach Berlin und Leipzig. Hinzu kommen etwa 55 dokumentierte Konsultationen im Lesesaal seit 1899.
- Johann Georg Eckhart lenkte Leibniz 1703 brieflich auf die Handschrift. Leibniz lieh sie am 15. Februar 1704 aus. Eckhart selbst entlieh sie 1718 und legte 1720 die erste Edition der „Wolfenbütteler“ Lex Salica vor.
- Franz Carl Conradi gehörte zu den wenigen frühen Gelehrten, die sich für die römischrechtliche Epitome interessierten. Die Registraturbücher dokumentieren seine Ausleihe von 1734 bis etwa 1738/39, die Leihfrist betrug somit rund fünf Jahre.
- Georg Heinrich Pertz behielt den Codex gar von 1830 bis 1840 und publizierte neben der Edition der Kapitularien eine Beschreibung im Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde (1839).
- Gustav Hänel wurde die Handschrift zweimal nach Leipzig geschickt. Er wertete sie für seine bis heute maßgebliche Edition der Lex Romana Visigothorum (1849) aus, in der auch eine sehr ausführliche Beschreibung des Wolfenbütteler Codex enthalten ist.
- Karl August Eckhardt konsultierte ihn für seine Ausgabe der Lex Salica (1962) im Lesesaal, wie ein im Codex liegender Benutzerzettel belegt.
Das Urteil der Gelehrten fiel dabei keineswegs einhellig aus. Weniger bekannt ist ein „schwarzer Fleck“ der Geschichte: Für etwa zehn Jahre gehörte die Handschrift faktisch zur Pariser Bibliothèque Impériale. Sie zählte zu den über 300 Handschriften, die 1806 requiriert wurden und (größtenteils) erst nach etwa zehn Jahren nach Wolfenbüttel zurückkehrten. Inwieweit sie in Paris von Forschenden genutzt wurde, lässt sich ohne Blick in deren Benutzerdokumentation nicht nachvollziehen. Der heute noch unter dem Wolfenbütteler Bibliotheksstempel sichtbare Stempel der Pariser Bibliothek zeugt aber bis heute von dieser Episode.
Handschriftenüberlieferung als fortlaufende Forschungsgeschichte
Der Beitrag zeigt, was die intensive Beschäftigung mit einem einzelnen Objekt leisten kann, aber auch, wo ihre Grenzen liegen: Trotz aller verfügbaren Quellen bleiben zahlreiche Lücken. Dass Gelehrte früher jahrelang mit kostbaren Handschriften am heimischen Schreibtisch arbeiten konnten, ist heute kaum noch vorstellbar.
Die Geschichte von Cod. Guelf. 97 Weiss. verdeutlicht, dass die Erforschung mittelalterlicher Rechtstexte nicht mit der Identifikation und Edition eines Textzeugen abgeschlossen ist. Ebenso wichtig sind die Kontexte, in denen Texte überliefert wurden, die Geschichte ihrer Erschließung und die Bedingungen, unter denen Gelehrte auf sie zugreifen konnten. Die Digitalisierung erweitert heute die Möglichkeiten, Handschriften unabhängig vom Aufbewahrungsort einzusehen. Sie ersetzt jedoch nicht in jedem Fall die Untersuchung des Originals oder auch die Auswertung archivalischer Quellen, die zum großen Teil noch nicht erschlossen sind.
Auch für die Edition der fränkischen Herrschererlasse ist dieser Zusammenhang von Bedeutung. In den Beständen der Herzog August Bibliothek werden einige weitere Handschriften aufbewahrt, die Kapitularien überliefern (s.u.). Ihre Zusammenstellung mit anderen Rechts- und Gebrauchstexten, ihre Provenienz und ihre spätere Benutzung eröffnen zusätzliche Perspektiven auf die Überlieferung fränkischer Herrschererlasse, die im Rahmen der digitalen Edition sichtbar gemacht werden sollen.
Die Sammlungsgeschichte lesen
Der Beitrag zu Cod. Guelf. 97 Weiss. ist nur ein Baustein eines breit gefächerten Sammelbandes, der die Geschichte der Herzog August Bibliothek vor allem über ihre Sammlungen erzählt:
Die Herzog August Bibliothek. Eine Sammlungsgeschichte. Hrsg. von Sven Limbeck, Volker Bauer, Peter Burschel, Petra Feuerstein-Herz, Johannes Mangei und Hole Rößler (Wolfenbütteler Forschungen 176), 2 Bde., Wiesbaden: Harrassowitz 2026, 1084 Seiten, 123 s/w- und 60 Farbabbildungen, ISBN 978-3-447-11934-4, 98 €.
Für Leserinnen und Leser des Capitularia-Blogs sind neben diesem Beitrag mehrere weitere Kapitel von Interesse.
Zu den Sammlungskomplexen und ihrer Katalogisierung und Erschließung:
- Bertram Lesser, „So kostbare Überbleibsel des Altertums“ – „in völlig ungeordnetem Zustande“? Die Handschriftensammlung der Herzog August Bibliothek zwischen Kontingenz und Katalogordnung (S. 401–430), unmittelbar vor dem Beitrag zum Weissenburgensis.
- Werner Arnold, Die Bibliotheca Augusta. Bestandsbildung als kollektive Praxis im 17. Jahrhundert (S. 107–146).
- Hartmut Beyer/Johannes Mangei, Wolfenbütteler Bibliothekare und der Erwerb von Sammlungen vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (S. 815–847)
Für die Digital Humanities:
- Thomas Stäcker, Sammlungen ohne Ort – oder: Die Bibliothek in der Wolke. 20 Jahre Digitalisierung an der Herzog August Bibliothek und die Zukunft der bibliothekarischen Sammlung (S. 957–973).
- Marcus Baumgarten/Lisa Klaffki/Timo Steyer, Von Sammlungen zu Daten. Digitalisierung, Erschließung und Forschung in der Bibliothek des 21. Jahrhunderts (S. 975–995).
Entnommen aus:
- Schulz, Daniela: Cod. Guelf. 97 Weiss. als Sammlungs- und Forschungsobjekt, in: Limbeck, Sven u. a. (Hrsg.): Die Herzog August Bibliothek. Eine Sammlungsgeschichte (Wolfenbütteler Forschungen 176), Wiesbaden 2026, S. 431–443.
- Digitalisat: http://diglib.hab.de/mss/97-weiss/start.htm
- Beschreibung: Bibliotheca legum, http://www.leges.uni-koeln.de/mss/handschrift/wolfenbuettel-hab-weissenb-97/
Liste weiterer Handschriften der heutigen Herzog August Bibliothek, die Kapitularien enthalten (nach Beständen):
- Cod. Guelf. 45 Weiss. [W6]
- Cod. Guelf. 212 und 299 Gud. Lat. [W8, W3]
- Cod. Guelf. 254, 454, 496a, 532 und 1062 Helmst. [-, W4, W1, W5, -]
- Cod. Guelf. 50.2 Aug. 4° [W2]
- Cod. Guelf. 130 Blank. [W]
- Cod. Guelf. 227 Extrav.

