Capitularia - Edition der fränkischen Herrschererlasse

Handschrift des Monats März 2020: Paris, Bibliothèque Nationale, Nouv. acq. lat. 2317, fol. 47-48

Fragment einer italienischen Sammlung, 12./13. Jh.

Zu den Recherchearbeiten für die neue Edition gehört auch die Überprüfung von Überlieferungen, die Hubert Mordek nur flüchtig erwähnt oder die er möglicherweise sogar übersehen haben könnte. In diesem Zusammenhang stießen wir im Anhang II seiner Bibliotheca auf folgenden Absatz:

„Auf eine Sammlung dürften sich jene von mir nicht näher untersuchten Kapitularienexzerpte zurückführen, die in dem italienischen Handschriftenfragment Paris, Bibliothèque Nationale, nouv. acq. Lat. 2317 (12./13. Jh.), foll. 47-48 kopiert sind.“ (Mordek 1995, S. 1039)

Da die Miszellanhandschrift, die das Fragment enthält, nicht als Digitalisat auf Gallica verfügbar ist, ließen wir uns Aufnahmen der beiden Folia von der Bibliothèque Nationale liefern. Zunächst sah ihr Inhalt recht vielversprechend aus: Die beiden Blätter enthalten Exzerpte aus dem Langobardenrecht und aus den Kapitularien, deren Auswahl und Zusammenstellung weder aus den italienischen Kapitularienüberlieferungen noch aus den Handschriften des später entstandenen sogenannten Liber Papiensis, der Langobarden- und Kapitularienrecht vereint, bekannt war. Nach einer genaueren Analyse können wir nun jedoch ausschließen, dass wir es dabei mit Resten einer Sammlung zu tun haben, die für unsere Edition relevant wäre: Es handelt sich vielmehr um einen Auszug aus der Lombarda, einer Ende des 11. Jahrhunderts erfolgten Umarbeitung des chronologisch geordneten Liber Papiensis zu einer systematischen, nach Sachthemen geordneten Sammlung des langobardischen und fränkischen Rechts für Italien in drei Büchern.

Eine kritische Edition der Lombarda fehlt bis heute (vgl. Radding 1988, S. 175; Meyer C 2003, S. 389 f. Anm. 11). Friedrich Bluhme hat in seiner Edition der Leges Langobardorum jedoch ein Verzeichnis der Titel und Kapitel der Lombarda mit Verweisen auf die rezipierten Stellen aus dem Liber Papiensis gedruckt (Bluhme 1868, S. 607–638). Anhand dieser Übersicht lassen sich die auf den beiden Blättern erhaltenen Textfragmente leicht den entsprechenden Stellen der Lombarda zuordnen. Fol. 47r-v überliefert den Text von Lib. II, Tit. LV, c. 15 (= Liutprand 60, Boretius 1868, S. 431 f., ab quod nullum colludium) bis c. 33 (= Lothar 56, Boretius 1868, S. 548, bis interdicatur; Verzeichnis bei Bluhme: S. 633 Z. 42 – S. 634 Z. 4) und fol. 48r-v Lib. III, Tit. I, c. 32 (= Ludwig 23, Boretius 1868, S. 534, ab exactaverit [NAL 2317: exactavit] cum sua lege) bis Lib. III, Tit. III, c. 6 (= Lothar 43, Boretius 1868, S. 546, nur Anfang De decimis ut; Verzeichnis bei Bluhme: S. 634 Z. 29 – S. 635 Z. 7). Die Rubriken fehlen größtenteils, nur auf fol. 48v findet sich die Rubrik zu Lib. III, Tit. 2: Quando liceat alicuiu alterius clericum recipe vel non (sic); vgl. Verzeichnis bei Bluhme, S. 635 Z. 3.

Nach der Ähnlichkeit der Schrift und des Layouts zu urteilen, könnten die beiden Seiten möglicherweise ehemals Teile einer heute in Olmütz aufbewahrten Überlieferung der Lombarda gewesen sein, nämlich des „Codex Olmutianus, capituli ecclesiae cathedralis, num. 210“ (Bluhme 1868, S. CVIII). In der Einleitung Bluhmes zu seiner Edition findet sich eine farbige Nachzeichnung eines Seitenausschnittes der Olmützer Handschrift, die von Wilhelm Wattenbach angefertigt wurde (ebd., S. CIIa/Tafel 6).

Abb.: Nachzeichnung eines Ausschnittes aus dem Codex Olmutianus von Wilhelm Wattenbach, in Bluhme 1868, S. CIIa/Tafel 6.

Die Archivbestände des Olmützer Domkapitels werden heute im Landesarchiv Troppau, Arbeitsstelle Olmütz aufbewahrt. Die Handschrift mit der heutigen Signatur C. O. 210 (Anfang 13. Jh.) wird erstmals in einem Inventar aus dem Jahr 1430 erwähnt und wurde vielleicht von einem humanistischen Bücherliebhaber aus Italien nach Mähren mitgebracht (vgl. zur Handschrift Boháček 1962). Der Text ist, wie für die Lombarda typisch, ausführlich kommentiert. Die Glossierung wurde von mehreren Händen interlinear und an den Seitenrändern vorgenommen und enthält neben Worterläuterungen auch ausführlichere Kommentare mit Verweisen auf Parallelstellen.

Der Vergleich der Nachzeichnung von Wattenbach mit den Bildern aus NAL 2317 (für die wir keine Reproduktionsrechte erworben haben, weshalb wir sie in diesem Blogpost nicht zeigen können) ergibt eine weitgehende Übereinstimmung in Schrift und Layout, den abwechselnd blauen und roten Zierinitialen und in der Glossierung, deren verschiedene Schichten sogar in der Nachzeichnung durch die originalgetreue Wiedergabe der dafür verwendeten unterschiedlichen Tintenfarbe sofort erkennbar sind. Der Text der Lombarda endet in der Olmützer Handschrift fragmentarisch in Lib. II, Tit. XXIX, c. 2 (ca. Mitte; Boháček 1962, S. 327). Die beiden Blätter aus Paris mit Auszügen aus Lib. II, Tit. LV und Lib. III., Tit. I-III könnten daher gut Bruchstücke des verlorenen letzten Teils dieser Handschrift sein. Auf welchem Weg sie nach Paris gelangt sein könnten, ist eine spannende, aber hier nicht zu klärende Frage – vielleicht verlief auch die Reiseroute der Olmützer Handschrift von Italien aus zunächst über Paris?

Bei der von Mordek nur nebenbei erwähnten fragmentarischen Sammlung handelt es sich also nicht um eine bisher unbekannte, ‚originale‘ Kapitularienüberlieferung, doch vielleicht können die im Zuge unserer Recherchen gewonnenen Erkenntnisse weiteren Nutzen für die Erforschung der Kapitularienrezeption über den Traditionszweig der Lombarda haben.

B. Mischke


Literatur:

Bluhme 1868
Boretius 1868
Boháček, Miroslav, Le opere delle scuole medievali di diritto nei mansocritti della Biblioteca del Capitolo di Olomouc, in: Studia Gratiana 8 (1962), S. 305-421; hier: S. 326-329
Radding 1988
Meyer, Christoph H. F., Langobardisches Recht nördlich der Alpen. Unbeachtete Wanderungen gelehrten Rechts im 12.-14. Jahrhundert, in: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis 71 (2003), S. 387-408

Empfohlene Zitierweise
Britta Mischke, Handschrift des Monats März 2020: Paris, Bibliothèque Nationale, Nouv. acq. lat. 2317, fol. 47-48, in: Capitularia. Edition der fränkischen Herrschererlasse, bearb. von Karl Ubl und Mitarb., Köln 2014 ff. URL: https://capitularia.uni-koeln.de/blog/handschrift-des-monats-maerz-2020/ (abgerufen am 21.12.2024)