Capitularia - Edition der fränkischen Herrschererlasse

Handschrift des Monats Februar 2019: Den Haag, Rijksmuseum Meermanno-Westreenianum, 10 D 2

Tironische Noten aus Reims

Den Haag, Rijksmuseum Meermanno-Westreenianum, 10 D 2 ist eine in Reims im dritten Viertel des 9. Jahrhunderts entstandene Handschrift, die fast ausschließlich Kapitularien Karls des Kahlen aus den Jahren 843-856 tradiert. Kodikologisch gehört zum Haagensis der Codex Berlin, Staatsbibliothek – Preußischer Kulturbesitz, Phill. 1762. Neben der Kapitulariensammlung des Ansegis überliefert die heutige Berliner Handschrift Kapitularien Karls des Großen und Ludwigs des Frommen. Der heute auf zwei einzelne Handschriften aufgeteilte Codex gehört zu den wenigen Textzeugen, die überwiegend nur Kapitularien überliefern, welche nicht – wie sonst üblich – in einem größeren Kontext mit weiteren Rechtstexten stehen.

Im folgenden Beitrag soll der Blick in erster Linie aber nicht auf die Texte gerichtet werden, sondern auf die Marginalien des Haagensis, der mit seinen heute noch 43 Blättern (Mordek 1995, S. 59, 67-68) ein überschaubares Objekt darstellt. Die Handschrift wurde sehr sorgfältig angelegt: die karolingische Minuskel ist sehr sauber ausgeführt, Überschriften und Kapitelzählung kommen zumeist in roter Tinte daher und geben der ganzen Handschrift einen sehr geordneten Charakter. Hubert Mordek gibt in seiner Bibliotheca einen kurzen Hinweis auf Randnotizen, die im Übrigen alle von derselben Hand stammen: „Foll. 8-16 und ab 22 am Rande Tironische Noten…“ (Mordek 1995, S. 59). Levison hatte bereits auf die tironischen Noten der betreffenden Folia aufmerksam gemacht (Levison 1913, S. 511-512, Nr. 7). Tatsächlich begegnet auf fol. 8r die erste Marginalie. Sie steht neben dem Beginn des Textes des Konzils von Ver von 844 (BK 291):

(c) Den Haag, Museum Meermanno, Huis van het boek, MMW 010 D 002, fol. 8r

Auf fol. 8v, neben dem ersten Kapitel desselben Konzils findet sich direkt die nächste Randnotiz:

(c) Den Haag, Museum Meermanno, Huis van het boek, MMW 010 D 002, fol. 8v

Mit diesen beiden Zeichen sind bereits diejenigen angesprochen, die am häufigsten im Haagensis vorkommen und sich tatsächlich über den gesamten Codex verteilen. Allerdings handelt es sich bei diesen Zeichen nicht um tironische Noten und bezeichnenderweise geht Levison auf sie auch gar nicht ein. Es gibt zwar ähnlich aussehende tironische Noten:

(c) Martin Hellmann [Hg.], Svpertextvs notarvm tironianarvm

Die Zeichen im Haagensis müssen aber vielmehr als die Minuskelbuchstaben d und f angesprochen werden, auch wenn das d bisweilen eigentümliche Formen annehmen kann:

(c) Den Haag, Museum Meermanno, Huis van het boek, MMW 010 D 002, foll. 10v, 13v, 32r, 43r

Einzig die Bedeutung des Adverbs adeo “bis zu dem Punkte, bis dahin, bis so weit” ergibt für sich genommen Sinn, wenn man sich vorstellt, dass etwas z.B. “bis dahin” abgeschrieben werden sollte. Allerdings entspricht die Gestalt des Zeichens nicht der tironischen Note, zudem kommen sie auch mehrfach auf einer Seite vor und markieren insgesamt – wie f – bestimmte Textabschnitte. Die erste sicher zu identifizierende tironische Note findet sich erst auf fol. 13v, nämlich usque:

(c) Den Haag, Museum Meermanno, Huis van het boek, MMW 010 D 002, fol. 13v

Die tironische Note usque ist aber nicht die einzige, die im Codex vorkommt. Daneben gibt es die Note für usque hic (Hellmann 2000, S. 12), die zuerst auf fol. 15v auftaucht:

(c) Den Haag, Museum Meermanno, Huis van het boek, MMW 010 D 002, fol. 15v

Die Note usque findet sich insgesamt nur zweimal (foll. 13v, 23v), während usque hic zehnmal vorkommt (foll. 15v, 22r, 26r, 29v, 31v, 34v, 35v, 38v, 39v, 40v). Aufgrund der Ähnlichkeit der Noten für usque hic und ubique ist es verständlich, dass Levison die Note für ubique gehalten hat und festhält, dass dies keinen Sinn ergebe (Levison 1913, S. 512 Anm. 1).

(c) Martin Hellmann [Hg.], Svpertextvs notarvm tironianarvm

Die Note für usque hic findet sich übrigens auch in Berlin Phill. 1762, fol. 73v, auf Höhe der Überschrift des Capitulare missorum Wormatiense (BK 192) bzw. am Ende des Capitulare Wormatiense (BK 191). Die Position dieser Note an der Grenze zweier Stücke ist darüber hinaus auch typisch für die Noten im Haagensis. Dort stehen sie ebenfalls am Ende eines Kapitulars bzw. einer textlichen Einheit, und zwar am Ende des Konzils von Beauvais von 845 (fol. 13v, BK 292), am Ende des Capitulare Septimanicum apud Tolosam datum von 844 (fol. 15v, BK 255), am Schluss eines Exzerptes aus den Capitula conciliorum Meldensis et Parisiensis in villa Sparnaco a Karolo rege confirmata (fol. 22r, BK 293) sowie nach dem vierten Kapitel der Adnuntiatio domni Hludowici des Hlotharii, Hludowici et Karoli conventus apud Marsnam primus (fol. 23v, BK 204). Sodann finden sie sich am Ende des achten Kapitels des Hlotharii, Hludowici et Karoli conventus apud Marsnam secundus (fol. 26r, BK 205), am Ende des Exzerpts aus den Beschlüssen des Konzils von Soissons (fol. 29v, BK 258), zum Schluss des Capitulare missorum Suessionense (fol. 31v, BK 259) und nach dem Prolog des Hlotharii et Karoli conventus apud Valentianas (fol. 34v, BK 206). Der Prolog erscheint allerdings als Teil des vorausgehenden Konzils von Verberie, d.h. der Beginn von BK 206 ist optisch nicht deutlich hervorgehoben, da erst die ADNUNTIATIO DOMNI LOTHARII farblich markiert wird. Ein Benutzer hat den Prolog dann mit einer Linie vom Konzil abgetrennt, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, an dem die Note bereits vorhanden war. Nach dem Ende von BK 206 folgt die nächste tironische Note (fol. 35v). Dann begegnen noch dreimal tironische Noten im Codex: nach c. 13 des Capitulare missorum Silvacense (fol. 38v, BK 260), nach dem Eid der centenarii desselben Kapitulars (fol. 39v) und nach c. 13 des Capitulare missorum Attiniacense (fol. 40v, BK 261).

Die tironischen Noten für usque und usque hic wurden gerade in karolingischer Zeit dafür genutzt, um anzuzeigen, welche spezifischen Passagen eines Textes exzerpiert werden sollten (Steinová 2016, S. 289). Der Minuskelbuchstabe f steht allgemein für finit und markiert das Ende eines Abschnitts (Steinová 2016, S. 277). Das d steht zumeist für deest und zeigt an, dass etwas fehlt (Steinová 2016, S. 199, 278). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Stellen, die mit d markiert wurden, z.B. in einer anderen Handschrift fehlten, die man mit dem Haagensis verglich. Da das f häufig vorkommt – teils mehrfach auf einer Seite –, ist es eher unwahrscheinlich, dass damit wirklich Abschnittsenden angezeigt werden sollten, zumal auch kein Beginn markiert wurde. Die tironischen Noten fungieren hier als Marker für das Ende eines Kapitulars oder eines Konzilsbeschlusses bzw. eines Teils von diesen. Möglich wäre, dass man davon ausging, dass ein Abschnitt vom Beginn des Stücks bis zur tironischen Note geht, den man exzerpieren sollte. Mit den Buchstaben d und f sollten wohl eher einzelne Textpassagen sortiert werden, die man anschließend z.B. exzerpieren wollte, um sie beispielsweise in unterschiedliche Listen oder Sammlungen zu integrieren.

Zum Abschluss dieses Beitrags soll noch auf eine Glosse in tironischen Noten auf dem linken Seitenrand von fol. 29v hingewiesen werden, wo das Capitulare missorum Suessionense beginnt, und auf die bereits Levison aufmerksam gemacht hat, der eine Lesung nach Michael Tangl angibt: „Ista capitula facta fuerunt in synodo | apud Suessionis ci(vitatem) | [in] monasterio sancti Medardi | uolente rege K(arolo)“ (Levison 1913, S. 512 mit Anm. 2-5; Mordek 1995, S. 67). Über der Glosse sieht man die Note für usque hic.

(c) Den Haag, Museum Meermanno, Huis van het boek, MMW 010 D 002, fol. 29v

Dass Kapitularienhandschriften tironische Noten aufweisen, kommt nur selten vor. Der seit August 2018 online zur Verfügung stehende und als Arbeitsinstrument sehr zu empfehlende “Index tironianorum” von Martin Hellmann verzeichnet jedenfalls nicht viele. Die Handschrift Den Haag 10 D 2 stellt somit eine Besonderheit dar. Die Marginalien des Haagensis zeigen, dass sich ein Benutzer intensiver mit den Rechtstexten beschäftigt hat. Die Zeichen am Rande ermöglichen uns, die Arbeitsweise eines frühmittelalterlichen Benutzers der Handschrift kennenzulernen, auch wenn nicht immer klar ist, was genau die Annotationen bedeuten.

Dominik Trump


Zur Handschriftenseite (Beschreibung nach Mordek und Transkription)


Literatur
Levison 1913
Carey 1938, S. 57
Lieftinck 1964, S. 56, Nr. 130
Nelson 1983, S. 205, 223-225
Mordek 1995, S. 58-69
Bischoff 1998, S. 89, Nr. 423; S. 302, Nr. 1446
Hellmann M 2000
Evina Steinová, Notam superponere studui. The use of technical signs in the early Middle Ages, Diss. phil. Utrecht 2016.

Empfohlene Zitierweise
Dominik Trump, Handschrift des Monats Februar 2019: Den Haag, Rijksmuseum Meermanno-Westreenianum, 10 D 2, in: Capitularia. Edition der fränkischen Herrschererlasse, bearb. von Karl Ubl und Mitarb., Köln 2014 ff. URL: https://capitularia.uni-koeln.de/blog/handschrift-des-monats-februar-2019/ (abgerufen am 22.12.2024)