Vatikan, Biblioteca Apostolica Vaticana, Reg. Lat. 1041
Beschreibung der Handschrift nach Brommer
Aufbewahrungsort
VatikanBiblioteca Apostolica Vaticana
Reg. Lat. 1041
Entstehung und Überlieferung
Entstehung:
17. Jh. (Brommer), vor 1689 Schriftheimat: Italien?
Provenienz:
Die Handschrift fand ihren Weg in die Handschriftensammlung der schwedischen Königin Christina spätestens in den 1680er Jahren; in den älteren Teilinventaren der Sammlung Reginensis ist sie mit Sicherheit nicht zu erkennen (vgl. Bignami Odier 1962 S. 159-186). Die älteste Beschreibung der Handschrift in der Sammlung erfolgte unter Nr. 250 "Collectio variarum Synodorum Galliae cum Hadriani Papae Tractatu de imaginibus ad Carolum Regem" in jenem Katalog der Handschriftensammlung der Königin, der bald nach ihrem Tod, zwischen dem 9. und 16. August 1689, erstellt wurde (Rom, Archivio di Stato. Notari del tribunale dell'A.C., prot. 917) . Diese Beschreibung wurde kurz danach in die Hs. Vatikan, BAV, Vat. lat. 10255, p. 19, und in den im Jahre 1691 hergestellten Katalog der Mauriner Paris, BnF, lat. 13076, fol. 13r unter dieselben Nummer kopiert. Aus den Bücherverzeichnissen der Mauriner wurde 1739 die Beschreibung von Bernard de Montfaucon veröffentlicht (De Montfaucon 1964 S. 19). Im weiteren wurde die Handschrift von Dudik, Bethmann, Pflugk-Harttung untersucht und von Brommer beschrieben.
Äußere Beschreibung
Material: | Papier |
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Umfang: | 128 foll. |
Maße: | 360 × 240 mm |
Schriftraum: | 300 × 150 mm |
Zeilen: | 33-39 |
Spalten: | 1 |
Schrift: | Kalligraphische Kursivschrift des 17. Jh., von einer Hand geschrieben |
Inhalte
Anmerkung:
Die Handschriftenbeschreibung folgt Brommer 1984 S. 97 mit eigenen Erweiterungen und Korrekturen. Der Inhalt wurde nach dem Onlineeintrag der BAV aufgelistet.
Diese Handschrift des 17. Jh. beginnt mit dem Konzil von Ver a. 755 und endet mit dem Konzil von Valence a. 855 auctoritate muniri (MGH Conc. 3, S. 364). Sie wird in der jüngeren Forschung als eine direkte oder indirekte Teilkopie von Vatikan, BAV, Vat. Lat. 3827 betrachtet (wie die andere Teilkopie Vatikan, Chig. C. VIII. 239, s. Mordek 1995 S. 858; Patzold 2024 S. 494).
Bibliographie
Projektspezifische Referenzen:
- Bethmann 1874, S. 313
- Brommer 1984, S. 97
- Dudik, Iter Romanum 1 1855, S. 175-176, Anm. 1
- Les manuscrits de la Reine de Suède au Vatican. Réédition du catalogue de Montfaucon et cotes actuelles, 1964, S. 19
- Mordek 1995, S. 858
- Bignami Odier 1962, S. 159-189
- Von Pflugk-Harttung, Iter Italicum 1, 1883, S. 145
Transkription
Editorische Vorbemerkung zur Transkription
Transkriptionsvorlage: Hochauflösendes Farbdigitalisat der Biblioteca Apostolica Vaticana.
Schreiber
zu fol. 59r-60r: BK 185B wurde von einer Hand des 17. Jh. abgeschrieben, die als einzige Haupthand des Codex zu erkennen ist. Auf den angegebenen Seiten kommen keine weiteren (Korrektur-) Hände vor.
Buchstabenformen
Unter den Merkmalen der Haupthand ist ein unverkennbares Streben nach kalligraphischer Stilisierung zu erkennen, das besonders in der Ausführung der Kürzung -orum, den Ligaturen st, et, ct und beispielsweise in den langen, nach links ausgeführten Endstrichen von R, L, Q in Erscheinung tritt.
Gliederungsmerkmale
fol. 59r-60r (BK 185B): Die Rubrik von BK 185B (fol. 59r) wurde in einer vergrößerten Minuskelschrift ausgeschrieben. Vom Schreiber wurde - von der Rubrik abgesehen - keine ausdrückliche Gliederung des Textes unternommen. Einige Hinweise auf eine solche können im frei gelassenen Raum zwischen der Eingangsformel und der Fortsetzung des Textes erkannt werden. Außerdem sieht die Initiale Q Quis enim non sentiat ein wenig größer als die anderen in BK 185B aus, aber diese Besonderheiten können kaum aufschlussreich für die Gliederung sein .
Benutzungsspuren
Der Text wurde vom Schreiber selbst an einigen Stellen korrigiert, zweifellos noch während des laufenden Abschreibprozesses. Diese Kopie von BK 185B wird in der Forschung als "schlechtere[r] Text" als ihre mutmaßliche Vorlage Vat. lat. 3827 bewertet (vgl. künftig die Neuedition des Textes von Steffen Patzold in MGH Capit. NS 4, Nr. 39 (828), S. 494 2024).