Stemma zu den Capitula legibus addenda (818/819)
Für das Stemma wurden nur die vollständigen Überlieferungen von BK 139 herangezogen. Es wird nicht zwischen klar erkennbaren Filiationen und nur hypothetischen Abhängigkeiten unterschieden.
Für das Stemma wurden nur die vollständigen Überlieferungen von BK 139 herangezogen. Es wird nicht zwischen klar erkennbaren Filiationen und nur hypothetischen Abhängigkeiten unterschieden.