Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek, 50.2 Aug. 4°
Beschreibung der Handschrift nach Mordek
Aufbewahrungsort
WolfenbüttelHerzog August Bibliothek
50.2 Aug. 4°
Entstehung und Überlieferung
Entstehung:
9. Jh., 1. Hälfte (Mordek), 9. Jh., 1./2. Viertel (Bischoff); vielleicht Nordostfrankreich (Mordek, Bischoff).
Provenienz:
unbekannt1*
Äußere Beschreibung
| Material: | stark gewelltes Pergament |
|---|---|
| Umfang: | 63 foll. |
| Maße: | 180-185 × 115-120 mm |
| Schriftraum: | 140-145 × 75-80 mm |
| Lagen: |
5 IV40 + V50 + IV58 + (IV-3)63
Kustoden: q. I (8v) bis q. VII (58v)
|
| Zustand: | rechte obere Ecke abgemodert; letztes Blatt kleiner und eingeschnitten |
| Zeilen: | 21-23 |
| Spalten: | 1 |
| Schrift: | karolingische Minuskel |
| Ausstattung: |
Meist Unzialrubriken rot und in brauner Texttinte (ab 45r kein Rot mehr), größere Auszeichnungsschrift in Capitalis; Initialen in brauner Texttinte oft mit gelben Füllungen |
| Einband: |
brauner Ledereinband (aus dem Jahr 1753)2* |
Inhalte
Anmerkung:
Typische Gebrauchshs. in kleinem, handlichem Format mit Lex Salica und Kapitularien Karls des Großen der Jahre 803 und 805, eine in ähnlicher Form häufig zu belegende Verbindung - siehe z.B. Cod. Paris Lat. 10754 -, zu der eine spätere Hand noch Capitula legibus addenda Ludwigs des Frommen von 818/819 gefügt hat. Auch dieser Text wird sonst gern mit dem Vorhergehenden zusammen überliefert (siehe die Auflistungen im Index).
Bibliographie
Literatur:
Kataloge:
- O. von Heinemann, Die Handschriften der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel. Zweite Abtheilung: Die Augusteischen Handschriften 5 (Wolfenbüttel 1903) = Neue Bandzählung 8 (Frankfurt am Main 1966) Nr. 3530, S. 50
Projektspezifische Referenzen:
- Mordek 1995, S. 918-920
- Bischoff 2014, S. 500, Nr. 7298
- Coumert 2023, S. 15, 120, 123, 124, 301-302, 303, 311-314, 318-321, 323, 328, 329, 347
- Schulz 2025, S. 55-79
- Bibliotheca legum regni Francorum manuscripta, Karl Ubl (Hrsg.) unter der Mitarbeit von Dominik Trump und Daniela Schulz, Köln 2012 ff.
Transkription
Editorische Vorbemerkung zur Transkription
Transkriptionsvorlage: Die Transkription wurde erstellt nach einem hochauflösenden Farbdigitalisat, das von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel online zur Verfügung gestellt wird.
Zur Handschrift
Der Codex enthält in seinem ältesten Teil eine Kopie der Lex Salica Karolina (K 57) und eine kleine Kapitulariensammlung, die sich auch in den Handschriften im Taschenbuchformat wie St. Petersburg und Nürnberg sowie mit der Abschrift aus dem späten 9. Jh. Paris, lat. 10754 findet (Schulz 2025, S. 58-60). Die seit O. Heinemann auftauchende und von Mordek angenommene Provenienz des Codex aus der Abtei Weissenburg erweist sich als völlig unbegründet (Heinemann S. ...; Eckhardt 1962, S. XXIII; Mordek 1995, S. 918); die Handschrift zeigt keine Weissenburger Merkmale und Heinemanns Ausführungen aufgrund des Einbands hat schon Gustav Milchsack widerlegt (siehe Butzmann 1964, S. 7, 28 und Schulz 2025, S. 72-74). Der Kauf der Handschrift durch Herzog August für 8 Reichsthaler (fol. 1r) ist hingegen als bedeutender Hinweis auf die Provenienz der Handschrift zu betrachten, die nicht in einer Sammlung, sondern als Einzelstück in die Herzogsbibliothek gelangte (see Schulz 2025, S. 57, 74). Zur mittelalterlichen Provenienz des Codex aus den rechtsrheinischen Gebieten tragen Eigennamen ratgoz, uulzil und uuibraht (fol. 37r), ratgoz (fol. 43r) und ratgoz (fol. 59r) bei, die von einer, vielleicht noch aus dem 9. oder 10. Jh. stammenden, Hand eines Nutzers der Handschrift auf dem Kopf stehend am unteren Seitenrand notiert wurden. Die Namen finden sich im Frühmittelalter von St. Gallen über Fulda bis Werden a.d. Ruhr (mehrere Belege bei Schulz 2025, 75-77 und den Einzelbeleg für Uuibraht bei Kötzschke 1906, S. 49); diese Einträge bedürfen einer näheren Untersuchung, legen allerdings die Provenienz der Handschrift im deutschsprachigen Raum nahe, womöglich in Mitteldeutschland .
Schreiber
Die fol. 1r-59v wurden in karolingischer Minuskel von einer einzigen Hand geschrieben (Hand A), deren Schrift mehrere Ligaturen enthält und einzelne kursive Anzeichen zeigt. Für die Datierung der Hand ins frühere 9. Jh. spricht die häufige Verwendung des cc-a, des runden d als Nebenform und vor allem r, dessen Schaft unter die Zeile geht, und die Nebenform von e, deren oberer Bogen nicht geschlossen bleibt und über das Mittelband hinaus geht. Die Datierung spätestens in die erste Hälfte des 9. Jh. lässt sich außerdem durch Verwendung der ra-Ligatur untermauern, deren Form von a einem griechischen Alpha ähnelt. Die Nutzung der Ligaturen und des Buchstabens N innerhalb eines Wortes ist für große Schreibschulen des karolingischen Frankenreiches untypisch; eine bestimmte Provinzialität der Schulung des Schreibers erweist sich auch in der groben Art der Selbstkorrekturen mittels Streichen (fol. 13r, fol. 28r, fol. 49v, fol. 55r, fol. 58v), wohingegen die Verwendung einer Expungierung selten (fol. 32v zweimal) ist.
Buchstabenformen
Die Schrift der Hand A ist selbst für eine frühkarolingische Minuskel ungewöhnlich reich an Ligaturen. Fast obligatorisch sind mehrere Ligaturen mit t wie et (auch innerhalb eines Wortes), ct, rt, st und nt, in zwei Formen mit dem Rustica-N und mit dem Minuskel-n. Alle diese Ligaturen verbindet die Tendenz zur Elongation und zu verhältnismäßig eng gestellten Strichen des Mittelbandes. Außerdem kommen auch eine or-Ligatur, ri-Ligatur mit dem charakteristischen Abbiegen nach rechts vor i und die bereits erwähnte ra-Ligatur vor. Einige Male findet sich auch eine rra-Ligatur (wie fol. 16r), die der Kursive eigen war. Dass dem Kopisten auch kursive Schriftarten bekannt waren, unterstreicht auch die Silbe co am Zeilenende (fol. 37v), die in Urkundenschrift ausgeschrieben wurde.
An Buchstabenformen die große Formenvariabilität von a sowie die Ausführung von g hervorzuheben, dessen horizontaler Verbindungsstrich häufig dem Anfang des unteren Bogens parallel ist.
Für Hand B gilt Folgendes. Einzelbuchstaben: Es wird sowohl ein offenes cc-a, als auch ein doppelstöckiges a verwendet. Selten ist der Gebrauch eines Majuskel-N in der Wortmitte. Die Bögen der Buchstaben b, p und g werden manchmal nicht ganz geschlossen.
Ligaturen: Der Schreiber B verwendet zuweilen eine NT-Ligatur am Wortende (etwa: fol. 60r Z. 4), hinzu kommt eine nt-Ligatur am Wortende mit einem auf dem Deckbalken liegenden t. Des Weiteren kommen vereinzelt or-Ligaturen vor. Auffällig ist auch das teilweise in Ligatur stehende Zahlzeichen LX (besonders: fol. 61r Z. 6).
Besonderheiten: Das Incipit bedient sich eines Mischalphabets aus Capitalis rustica, Unziale und Minuskel. Die jeweils letzten Schäfte der Buchstaben N und U werden in die Unterlänge gezogen.
Abkürzungen
Die Anzahl der von der Hand A benutzten Abkürzungen ist sehr gering; bemerkenswert ist die Verwendung einer Abbreviatur, anscheinend für -nus (fol. 52v, letzte Zeile, vgl. fol. 46v, Z. 9) sowie keine Unterscheidung seitens des Schreibers der Abkürzung für -ur (fol. 40r, Z. 18: igitur) und -us (fol. 55v, Z. 2: commendauimus). Die Silben für -bus und -que werden durch ein Semikolon gekürzt. Die Abkürzung für pre-/prae- wird zu prae- aufgelöst. Gekürztes pre- wird normalisiert mit e aufgelöst. Das Wort quis wird nur mit einem q gekürzt.
Interpunktion
Als Interpunktionszeichen dient ein Punkt auf dem Mittelband. Manchmal ist neben der Kapitelzählung ein Paragraphenzeichen hinzugefügt (z.B. fol. 52r). Zuweilen kommt auch ein Betonungsstrich vor (z.B. fol. 52r, Z. 7).
Gliederungsmerkmale
Der Text wird strukturiert durch zu Beginn des jeweiligen capitulum stehende Initialen, welche als Versalien ausgerückt werden, auf fol. 60r-61r auch durch Rubriken in leicht vergrößerter Schrift, welche inkonsequent von einzelnen Majuskel-Buchstaben durchsetzt sind (siehe ausführlich Schulz 2025, S. 64-66).
Die Kapitelzählung erfolgt mittels römischer Zahlen, welche auf fol. 51r-52v vor dem Beginn des Kapitels links, auf fol. 53r-59v am linken Rand oder an der Zeile vor dem Beginn des jeweiligen Kapitels eher in der Zeilenmitte, auf fol. 60r-61r links außerhalb des Schriftspiegels zu finden sind. Häufig werden sie auf fol. 51r-59v durch das Paragraphenzeichen vor der Zahl und durch gelbe Farbe ausgezeichnet. Die Kapitelzählung auf fol. 60r-61r ist durch mehrere horizontale Striche ober- und unterhalb besonders hervorgehoben (vgl. auch ähnliche Hervorhebung fol. 54r). Das jeweils letzte I ist in der Form eines Majuskel-J ausgestaltet.
Die hier überlieferte Fassung von BK 139 umfaßt lediglich 5 Kapitel, die nur einem Auszug des Kapitulars (BK 139 cc. 3, 4, 7, 9, 18) entsprechen, aber als cc. I-V durchgezählt werden.
Benutzungsspuren
Abgesehen von den obengenannten Nameneinträgen findet sich am Rand eine Reihe von spätmittelalterlichen Manikulae wie auf fol. 12r, fol. 23r-24r, fol. 25v, fol. 29r, fol. 30r, fol. 45r, fol. 52v, fol. 53r, fol. 55v, die sowohl den Text der Lex Salica als auch die Kapitularien kommentieren (ausführlich dazu Schulz 2025, S. 67-71).
Auf fol. 60r, Z. 4/5 rechts außerhalb des Textblocks steht in Texttinte ein unleserliches Zeichen (V?). Ebd. links außerhalb des Schriftspiegels von einer neuzeitlichen Hand in dunkelbrauner Tinte ein Hinweis auf die Edition von Baluze: Baluz. T. I. p. 599. Ebd., Z. 20 über der Kapitelzahl ein Verweis auf selbiges Werk: l.c. p. 600. Auf fol. 60v, Z. 7-8 links unterhalb der Kapitelzahl: v. Capitulare I. Ludovici Pii. Baluz. Capit. T. I. p. 597 korr. zu: 600. Ebd. Z. 20 über der Kapitelzahl: Ib. p. 604. (Schulz 2025, S. 71-72)
Sonstiges
Die Tinte bleicht zum äußeren Seitenrand hin stark aus, was ab und an geringfügigen Textverlust verursacht.
Die Handschrift war bereits zur Zeit der Neubindung in der Mitte des 18. Jh. im schlechten Zustand. Das Pergament ist fest und wellt sich stark stellenweise; die obere Ecke über den gesamten Codex hinweg zu größeren Teilen fehlt (Schulz 2025, S. 57-58). Die Seiten sind darüber hinaus an mehreren Stellen vergilbt (was die Erkennung der Farmen erschwert) und leicht wurmstichig, was jedoch keinen Textverlust verursacht.
