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Das umfassende, nach Herrschern geordnete Kapitularienwerk des Cod. Vatikan Pal. Lat. 582, bedeutend auch wegen seiner zahlreichen Unikate aus den letzten Jahren Karls des Großen (mit inskribierten Datierungen, d. h. mit dem sichtlichen Bemühen um chronologische Fixierung und Positionierung des riesigen Stoffes), konstituiert sich aus wenigstens drei Teilsammlungen:
Collectio I (foll. 5r-33r) dürfte noch unter Karl dem Großen oder gleich zu Beginn der Regierung Ludwigs des Frommen zusammengestellt sein (mit Kapitularien Pippins des Jüngeren und Karls des Großen bis 813).
Collectio II (foll. 33r-80r) mit Ansegis und Worms-Korpus (siehe bei Cod. Paris Lat. 10758) stammt wohl aus der Spätzeit Ludwigs des Frommen.
Collectio III (foll. 80r bis 122v bzw. 125v) wurde nach 864 oder nach 884 kompiliert, je nachdem, ob Karlmanns Capitulare Vernense später hinzukam oder ursprünglich zur Sammlung gehörte. Ansonsten bringt diese dritte Collectio hauptsächlich Kapitularien und Konzile Karls des Kahlen.
Da sowohl Teil I wie Teil III Indizien aufweisen, die für eine Entstehung in Sens sprechen, liegt es nahe, dort nach 864 bzw. 884 auch die Heimat des großen neuen Gesamtkorpus zu vermuten. Einem Missus wie dem Senser Erzbischof mochte an einer aussagekräftigen Kompilation des geltenden Kapitularienrechts besonders gelegen sein.
Im Kapitularienteil des Cod. Paris Lat. 9654 ist eine Schwesterhs. zum Palatinus erhalten. Mit diesen beiden Überlieferungen kongruiert zudem das ältere Fragment Vatikan Reg. Lat. 980, foll. 19-37, ein Rest des ansonsten verschollenen Codex capitularium Bellovacensis.
Übereinstimmung zeigen ferner einige Kapitularien Pippins des Jüngeren in der Collectio canonum Bellovacensis (Cod. Vatikan Vat. Lat. 3827 mit Abschriften), Karls des Großen in der Sammlung Ghärbalds von Lüttich (Cod. Berlin Lat. fol. 626) und Karls des Kahlen in Cod. New Haven 413, die Ansegis-Tradition in Cod. Paris Lat. 18239 und die Sammlungen in 19, 46 und - teilweise - 92 (bzw. 96) Kapiteln des Cod. München Lat. 3853 (mit seinen Deszendenten Heiligenkreuz 217 und Paris Lat. 3878 [fragmentarisch]). Von den Wormser Kapitularien (a. 829) werden dieselben Stücke tradiert wie in der „Reimser Gruppe“ (siehe Cod. Paris Lat. 10758) und in den Codd. Paris Lat. 4417, Bonn S. 402 und Schaffhausen Min. 75; teilweise ähnlicher Inhalt auch in Cod. Nürnberg Cent. V, App. 96.
Neuzeitliche Teilkopien des Cod. Vatikan Pal. Lat. 582: Codd. Vatikan Barb. Lat. 635, foll. 41r-69r und Paris Lat. 4639; letzterer tradiert die 1674/1675 für Baluze veranstalteten Kollationen aus dem Palatinus.
Regino von Prüm bezog die Kapitularien seiner Libri duo de synodalibus causis et disciplinis ecclesiasticis, wie G. Schmitz gezeigt hat, aus einer mit Cod. Vatikan Pal. Lat. 582 nahe verwandten Hs.
confessionis respons (Migne, PL 136, Sp. 347 A - 349
D); Rest einschließlich fol. 4v leer.
Bis fol. 12 laut Kolumnentitel Dekrete (aus der Zeit) Pippins. Die Kapitularien sind am Rand nach der Sirmondschen Edition identifiziert.
I-XXII -
I-XX -
XXI -
I (dazu nochmals: CAPITULO
PRIMO) - XXV -
XXVI (vor c. 6; cc. 4, 5 und 7 nicht numeriert) -
I-V –
I-XVI und I-XXI -
Laut Kolumnentitel, die immer weniger werden, aber teilweise noch über der Collectio Ansegisi stehen, Dekrete und Kapitularien (aus der Zeit) Karls:
CAP. I-XVIIII -
XX - Zwei Treueidformeln (die zweite Formel ist nicht
numeriert) auf Kaiser Karl den Großen: Sacramentale
qualiter promitto ego - et consentiam. ITEM ALIUD. Sacramentale qualiter
repromitto ego - sanctorum patrocinia (MGH Capit. 1, Anhang zu Nr.
34, S. 101 Z. 32 - S. 102 Z. 6; de Clercq, Neuf capitulaires, S. 57).
II-XI -
XII, II-XXVIIII -
I CAP. - LXXII -
CAP. I-III -
CAP. I-XIII -
I-VIII -
I-VIIII (wegen Wasserschadens braun nachgetragen) und
rote III (= c. 12; vor III
vielleicht noch Zahlenverlust wegen Wasserschadens) -
I-XVI -
I-<X>XIIII -
I-X<V>II -
I-III -
IIII-VII -
I-XIII -
I-VII -
I-X -
I-XXVIIII -
XXX-XXXIIII -
XXXV-XXXVII -
I-XVIII -
I-XVI -
I-V -
I-XIII -
I-XIII -
I-X -
XI -
I-XXIII -
I (siehe auch Inskription) - XXVI -
CAP. I-XI -
I-XIII -
Zusätze:
XXXVIIII (nach Ansegis 1, 38) -
Rest von fol. 64r und foll. 64v-65r leer.
I-VI -
I>-VIIII -
I-XIIII -
I-VIII -
DE INSCRIPTIONE TEMPORUM. Licet iampridem a nobis - non
negetur (MGH Capit. 2, Nr. 195, S. 25 Z. 17 - S. 26 Z. 12).
I-XX -
KAROLI REGIS
IUNIORIS.
CAP. I-XII -
CP. I-XIIII -
Cap. I-X -
DOMNI KAROLI ET DOMNI LUDOUUICI IMPERATORIS.
CAP. I-V, CAP. I, CAP. II -
CAP. I-XII -
cp. I-X, <I>-III -
I-VIII -
VIIII-XXVII -
cp. I-XII -
Wohl von c. 5 angeregter Kolumnentitel:
KAROLI REGIS FILII HLUDOUUICI.
CAP. I - cp. IIII -
KAROLI REGIS.
I-XXXVII -
KARLOMANNI REGIS.
CAP. I-XIIII -
Am Ende von fol. 153r fast eine halbe Seite frei.
Es folgen Nachträge (10. Jh.):
cum aeterno rege (BHL 7967; AA SS Aug.
IV [1739] S. 496 B-F).
Rubriken meist rot, nur selten in brauner Texttinte; einfache, vorwiegend
rote Initialen (eine fol. 11r vorgesehene größere D-Initiale wurde nicht
ausgeführt; am unteren Textrand steht zweimal magnum
principium) und rote Zahlen
b in dem ältesten Teil des Werdener Urbars (ca.
890) recht nahe zu stehen“)
Dombibliothek Mainz (1r: Iste liber pertinet ad librariam
Sancti Martini ecclesie maguntin M. [= Macarius de Buseck] Sindicus scripsit 1479). Sollte sich Hoffmanns
Eindruck, foll. 154v-155v seien Mainzer Hände am Werk gewesen, bestätigen,
so wäre die Hs. schon in der 2. Hälfte des 10. Jh. in Mainz nachweisbar.
Alte Signaturen:
Transkriptionsvorlage: Die Transkription wurde erstellt anhand eines hochauflösenden Farbdigitalisats der UB Heidelberg bzw. der BAV.
Capitularia. Edition der fränkischen Herrschererlasse:
Capitularia. Edition of the Frankish capitularies:
Die Transkription folgt den Richtlinien des Capitularia-Projektes:
The transcription adheres to the guidelines of the Capitularia
project:
Für den transkribierten Teil sind drei Hände verantwortlich (A, B, C), die öfters
jeweils mit den Lagen wechseln (z. B. fol. 80/81, 88/89). Alle verwenden eine recht
ähnliche und überwiegend gleichmäßige karolingische Minuskel. Dabei schreibt Hand A
(fol. 64r, 75r-80v) größer und starrer als die anderen Hände. Es finden sich
mehrfache Feder- bzw. Tintenwechsel (u. a.
Zahlreiche Eingriffe, überwiegend wohl vom gleichen Korrektor; daneben z. T.
umfangreiche glossenartige Notizen von verschiedenen Nutzern. Die Rubrikatoren
wechselten anscheinend mindestens zeitweise parallel mit den Händen, was für eine
nach Lagen aufgeteilte Produktion der Handschrift sprechen dürfte (z. B. bei den drei
Quaternionen
Mehrfach verwies ein neuzeitlicher Benutzer in Randnotizen mit schwarzer Tinte auf
Sirmonds Drucke der einzelnen Stücke. So auf
Auf
Der gesamte Codex weist auf den äußeren Seitenrändern Feuchtigkeitsspuren auf, die
den Schriftraum selbst aber nur selten und dann im Bereich der obersten drei bis vier
Zeilen erfassen. Randnotizen und Kapitelzählungen sind hingegen wiederholt von der
Feuchtigkeit beeinträchtigt, besonders auf den Verso-Seiten. Insbesondere auf