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Zusammengestellt wurde das langobardische Gesetze und auffallend viele italienische, aber auch bedeutende allgemeine Kapitularien umfassende Rechtsbuch im Italien der spätkarolingischen Zeit (nach 856).
Seine Langobardengesetze ähneln denen der wohl beneventanischen Codd. Madrid, Biblioteca Nacional, 413 (früher D. 117) und Cava dei Tirreni, Biblioteca della Badia, 4.
Die Kapitularien, die teilweise mit anderen italienischen Collectiones zusammengehen (siehe bei Cod. St. Gallen 733), hat offenbar ein im Gegensatz zum Kopisten recht fähiger Redaktor zu ordnen versucht. Mehrfach bemühte er sich, die Kapitularien laufend zu zählen (I-LXX, I-XXXIII, I-LXXVIIII, XL-L, I- ... CVII, I-XVI, I-XI...), ohne damit freilich eine wirklich durchstrukturierte Sammlung schaffen zu können. Immerhin ist die zeitliche Abfolge nach Herrschern gewahrt: Auf Kapitularien Karls des Großen (ab a. 779) und Pippins von Italien folgen Erlasse Ludwigs des Frommen, Lothars I. und Ludwigs II. (bis a. 856).
Singulär überliefert Cod. Paris Lat. 4613 unter anderem die Kapitularien Nr. 25 (foll. 67v-69r), Nr. 33 (83v-91v), Nr. 96 (67r-v), Nr. 105, cc. 4-5 (83r-v) und Nr. 219, cc. 3-4 (98v). Um so bedauerlicher, daß die aufgrund ihrer Unikate enorm wichtige Hs. viele Blätter verloren hat und einen häufig verderbten Text bietet, aus dem sich der ursprüngliche Sinn nicht immer zweifelsfrei erkennen läßt.
minus eum inuenerit (MGH LL 4, S. 66-90; Sigle 7;
zur Hs. S. XXVI f.).
quod est figangit ab (MGH LL 4, S. 91, 92-95).
CLXV den Gesetzen Liutprands
angehängt (MGH LL 4, S. 177-180).
Auf neuer Zeile: EXPLICIT (direkt anschließend Beginn
des Herstal-Proömiums).
I-XXI -
XXIII-XXVI, XXVIII-XXXIII, XXXV -
XXXVI-LII -
LIII-LV, LVII-LVIII -
LVIIII-LXII -
LXIII-LXX -
Da am Anfang des Kapitulars nur etwa 15 Buchstaben verlorengegangen sind, dürften mit ziemlicher Sicherheit Invocatio und Inscriptio gefehlt haben. Offenbar wollte der Sammler die an der Spitze stehende Karlsrubrik des Kapitulars von Herstal auch für die folgenden Kapitel bis LXX gelten lassen, denn erst mit dem Neubeginn der Zählung fol. 70r erscheint auch wieder eine den Namen des Gesetzgebers nennende Inskription.
I-XI -
XII-XXXIII (c. 1 nicht numeriert) -
I-LXV -
LXVI-LXXVIIII, XL-L -
PRIMUM CAP.-XXXIII -
Zur Nachwirkung dieses Unikats: Einige Kapitel des Capitulare missorum
generale (a. 802) flossen in die italienische Collectio V librorum ein, z.B.
c. 27 in lib. IV c. 396 (Zählung nach Cod. Vatikan Vat. Lat.
1339). Aus der 5-Bücher-Sammlung ist das Stück in die MGH Capit. 1,
S. 96 Z. 43 genannte Beneventana-Hs. Rieti, Biblioteca Capitolare, V (11.
Jh.) (Rubrik nach Boretius: Ut omnis homo ad alium hominem
hospitium preparent. Kar. rex) übergegangen, eine kleine,
gleichfalls italienische Kanonessammlung, die, nur fragmentarisch erhalten,
mit ihren Auszügen aus den Büchern III und IV der 5-Bücher-Sammlung noch
näherer Untersuchung bedarf.
LXXXIIII-LXXXVIII -
LXXXVIIII-LXXXXII -
LXXXXIII-LXXXXIIII -
LXXXXV-CVII -
I-XVI -
I-VI -
VII-VIII -
IIIII (statt VIIII), X und XI (ohne Text) -
Rubriken (Capitalis rustica und Minuskel) orangerot oder in dunkelbrauner Texttinte mit roten Schattenstrichen. Zahlreiche Initialen mit Ranken und Tiermotiven verziert.
alter gelblicher Pergamenteinband
nach Baluze, der die Hs. benutzte, aus der Bibliothek des Jacques-Auguste de
Thou († 1617) (nicht zu verwechseln mit den Codd. Thuani, auf die sich
Baluze in Praefatio § LXX zu beziehen scheint: Paris Lat. 4638 und 4762);
wohl über de Menars gelangte Lat. 4613 in den Besitz Jean-Baptiste Colberts
(† 1683). Alte Signaturen fol. 1r:
Transkriptionsvorlage: Die Transkription wurde erstellt auf Grundlage eines Graustufendigitalisats, das online von Gallica zur Verfügung gestellt wird. Die Angaben zur Verwendung farbiger Tinte konnten daher nur pauschal erfolgen.
Capitularia. Edition der fränkischen Herrschererlasse:
Capitularia. Edition of the Frankish capitularies:
Die Transkription folgt den Richtlinien des Capitularia-Projektes:
The transcription adheres to the guidelines of the Capitularia
project:
Der Schreiber verwendet eine gut lesbare karolingische Minuskel. Sprachliche
Besonderheiten, die auf die romanische Prägung des Schreibers hinweisen: b statt u/v
(
Einzelbuchstaben:
An den Oberlängen von b, d, h, l bzw. den Unterlängen von p, r, s sind oft Serifen angesetzt.
Ligaturen:
Verwendung einer ri-Ligatur sowie gelegentlich einer nt-Ligatur am Wortende, bei der
das t auf seinem Deckbalken liegt (z.B.
Besonderheiten:
Die Initialen sind mehrfarbig und mit Ornamenten verziert; zu Beginn von BK 165
(
Verwendung der außergewöhnlichen Kürzung
Die einzelnen Absätze werden gegliedert durch eine römische Zählung in farbiger Tinte, meist am Ende der dem Abschnitt vorangehenden Zeile, sowie durch über zwei (gelegentlich auch mehr) Zeilen reichende Initialen, die z.T. in Texttinte ausgeführt, z.T. nur in Texttinte gerahmt und farbig gefüllt bzw. mit Ornamenten verziert sind.
Die Zählung springt von
Auf