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Die Teile I (1-102) und II (103-115) gehören codicologisch eng zusammen;
jedenfalls ist Teil II (11. oder 12. Jh.; auf Deutsch: „Bamberger Glaube und
Beichte“ [103r-111v] und „Himmel und Hölle“ [111v-114r], ed. E. von Steinmeyer, Die kleineren althochdeutschen
Sprachdenkmäler [Berlin 1916] S. 135-148, 153 f., zur Hs. S. 148, 154)
gezielt an Teil I angeschlossen (erste Lage [Quaternio] mit gleichem
Schriftspiegel und gleicher Zeilenzahl).
Die Teile III und IV sind erst im Spätmittelalter entstanden (14. bzw. 15. Jh.); vgl. zum Inhalt die Katalogangaben.
Hier interessiert nur der erste Teil, ein beachtlicher Codex frühmittelalterlichen weltlichen Rechts. Er beginnt mit dem Prolog zur Lex Baiuvariorum, der Lex Alamannorum und einigen den Volksrechten beigegebenen Kapitularien der Jahre 803 (?) bis 818/819. Den Kern des Werkes füllt die Kapitulariensammlung des Ansegis mit einem Teil der Wormser Gesetzgebung Ludwigs des Frommen a. 829, wogegen sich das römische Recht am Schluß bescheiden ausnimmt.
Das mit Cod. Stuttgart iur. 4° 134 verwandte Werk geht streckenweise wohl auf einen Vorläufer des Cod. München Lat. 3853 (mit Verwandten) zurück und demonstriert einmal mehr die Attraktivität des alten Rechts noch im Hochmittelalter.
I. Frank,
Aus Glossenhandschriften des 8. bis 14. Jahrhunderts [Germanische
Bibliothek N. F., 7. Reihe: Quellen zur deutschen Sprach- und
Literaturgeschichte 3, Heidelberg 1984] S. 109-112; zur Hs. S. 146 Nr.
VIII).
Expliciunt leges
alamannorum. Sequuntur additiones domni Caroli imperatoris.
Expliciunt additiones. Prologus in 4 or opuscula
Ansegisi incipit feliciter.
Hänel, Über den wieder
aufgefundenen Codex Weissenaugensis der Lex Alamannorum mit Stücken der
Epitome Aegidiana des Alaricischen Breviars, in: Berichte über die
Verhandlungen der königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften zu
Leipzig, Philol.-hist. Cl. 17 [Leipzig 1865] S. 15 f. mit Inhaltsübersicht
S. 9 f.).
Sicut liberalium artium
disciplina - facilius intelliget (ed. G. Pescatore, Miscellen, No. XI [Beiträge zur
mittelalterlichen Rechtsgeschichte 2, Berlin 1889] S. 83 Z. 1-12).
Rubriken in Capitalis rustica und Minuskel, meist rot; einfache rote Initialen und Zahlen
hellbrauner Ledereinband (Zierprägung) um Holzdeckel mit Schließe
MI. q. 34. a. auf dem Spiegel des Vorderdeckels oben).
Vorn eingelegt: Brief von Prof. Reuss (Würzburg, 30. März 1841) und dessen
Abschrift der foll. 111v-114r („Himmel und Hölle“), die er heimlich
anfertigte, da er einen Verkauf der „in einer hiesigen Privatsammlung
aufbewahrten und um 1000 fl. ausgebotenen alten Perg.HS.“ ins Ausland
befürchtete und ihm der damalige - offenbar Würzburger - Eigentümer „beides
(Abschrift u. Abdruck) streng untersagt“ hatte.
Transkriptionsvorlagen: Zwei Digitalisate. (1) Ordentliche schwarz/weiß-Aufnahmen von fol. 20-24. (2) Gute, aber nicht hochauflösende Farbaufnahmen der gesamten Handschrift von der BSB München.
Capitularia. Edition der fränkischen Herrschererlasse:
Capitularia. Edition of the Frankish capitularies:
Die Transkription folgt den Richtlinien des Capitularia-Projektes:
The transcription adheres to the guidelines of the Capitularia
project:
Zu fol. 23r-24v, 33r, 92r-95v: Saubere und gleichmäßige, recht große karolingische Minuskel. Ein Schreiber (A), der sowohl den Text von BK 191-192 wie von BK 134 mit den dort z.T. marginal eingetragenen Auszügen von BK 139 c. 10-12 kopierte. Letztere sind (bis auf c. 12) mit einer feineren Feder in etwas dunklerer Tinte ausgeführt. Die Tilgung eines falschen Buchstabens wird gelegentlich durch Expungieren, eines ganzen Wortes durch Unterstreichen angezeigt.
Zu fol. 23r-24v, 33r, 92r-95v:
Einzelbuchstaben: Kleines doppelstöckiges a mit zumeist völlig senkrechtem Schaft. In
seltenen Fällen findet sich unziales d am Wortbeginn und in Wortmitte. Im Text
parallele Verwendung von u wie v, wie auch von einer Zwischenform, z.B. bei
Ligaturen: Häufigere Verwendung einer markanten vs-Ligatur. Ähnliche Ligaturen finden
sich auch, wenngleich deutlich seltener, für -as, -es, -is und -os am Wortende, z.B.
bei
Besonderheiten: Bei den Auszeichnungsbuchstaben überwiegt das Capitalis-Alphabet, es tauchen aber immer wieder auch Unzialbuchstaben auf.
Zu fol. 23r-24v, 33r, 92r-95v: Markante Kürzungen von autem als au bzw. aut mit
Kürzungsstrich, z.B.
Aufgrund der parallelen Verwendung von u und v sowie einer leichten Neigung des
Schreibers zur Verwendung von u/v nach Lautwert ist das ausschließlich in Form eines
l mit Kürzungsstrich vorkommende
Verwendung von media distinctio, selten auch punctus versus, z.B.
Zu fol. 23r-24v, 33r: Absätze werden durch eine in die Versalienspalte ausgerückte rote Initiale markiert, danach folgen Majuskeln in Texttinte für die ersten zwei bis drei Worte des Absatzes. Rubriken oder eine Kapitelzählung fehlen.
Zu fol. 92r-95v: Absätze werden durch eine in die Versalienspalte ausgerückte rote Initiale in Verbindung mit Majuskeln in Texttinte für das erste Wort des Absatzes markiert. Es gibt keine Kapitelzählung, und nur drei Rubriken in roter Tinte, für BK 191 c. 4-5 und BK 192 c. 1. Diese Rubriken sind jeweils am Ende der letzten Zeile des vorhergehenden Kapitels eingetragen.
Ausnahmen: Bei BK 191 c. 3 und BK 192 c. 3-4 beginnt das neue Kapitel jeweils in
direktem Anschluss in gleicher Zeile (mit roter Initiale). BK 192 c. 12 beginnt in
neuer Zeile mit leicht ausgerückter Majuskel in Texttinte und roter Füllung. BK 192
c. 5 beginnt ebenfalls in neuer Zeile mit ausgerückter Majuskel, aber nur in
Texttinte. Ob damit der Anfang eines neuen Kapitels signalisiert werden sollte, ist
unklar, in der Transkription sind BK 192 c. 4-6 als ein Kapitel behandelt. BK 191 c.
6, 7 und 9 (c. 8 fehlt in der Hs.) und BK 192 c. 6 beginnen jeweils in gleicher Zeile
nach dem Schluss des vorherigen Kapitels, aber ohne farbige Initiale und nur mit
einfacher Majuskel, wie sie z.T. aber auch innerhalb von Kapiteln verwendet wird,
d.h. ohne einen Kapitelwechsel anzuzeigen. In der Transkription sind BK 191 c. 6-9
entsprechend als ein Kapitel behandelt. Beim Übergang zu BK 192 folgt in gleicher
Zeile (Ende von BK 191 c. 10) eine Rubrik (
Bei BK 191 fehlt c. 7, bei BK 192 fehlen c. 13-15, während c. 7-8 in vertauschter
Reihenfolge eingetragen sind. BK 192 c. 9-10 sind zu einem Kapitel zusammengezogen.
Der Übergang erfolgt in gleicher Zeile, wobei das neue Kapitel nach media distinctio
mit einer Majuskel beginnt. Da Majuskeln nach Satzzeichen aber häufiger vorkommen,
sollte hiermit offenbar kein Kapitelanfang gekennzeichnet werden. Auch BK 192 c.
11-12 sind zu einem Kapitel zusammengezogen (große rote Initale am Beginn von c. 11),
obwohl an zwei Stellen kleinere Einschnitte markiert sind, indem nach einem
Satzzeichen auf neuer Zeile mit einer leicht ausgerückten Majuskel mit dezenter roter
Füllung fortgesetzt wird. Dies betrifft zum einen die Passage ab
Ein spätmittelalterlicher Bearbeiter (nach Mordek 1995, S. 310: des 15. Jahrhunderts)
bemerkte offenbar die vertauschten Lagen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht
foliierten Blätter. Beginnend mit dem Text der Lex Alamannorum (
Um den korrekten Lesefluss anzuzeigen, notierte der Bearbeiter auf
Zusätzlich zur neuen Foliierung zählte der erste Bearbeiter die Absätze bzw. Kapitel
eines jeden Foliums alphabetisch durch, sowohl im Text der Lex Alamannorum wie bei
den anschließenden Kapitularien. In der Capitulatio der Lex trug er sodann,
allerdings nur auf den ersten zwei Seiten, für jedes Kapitel die Angabe der von ihm
zugewiesenen Abschnittzählung aus Seitenzahl und Buchstabe ein, also z.B.
Auch die ersten drei Seiten der Capitulatio zu Ansegis wurden vom gleichen Bearbeiter
um eine komplizierte alphabetische Zählung ergänzt, die im Folgenden, kombiniert mit
einer arabischen Kapitelzählung (die aber von der vorhandenen römischen Zählung
abweicht), auf
Zu fol. 92r-95v: Auf
Zur Textgestalt von BK 134 und 139: In die Kopie von BK 134 wurden in drei Kapiteln
Auszüge aus BK 139 eingearbeitet: Im ersten Fall (c. 1 auf
Zum ersten Einschub (BK 134 c. 1,
Der zweite Einschub
Widersprüchliche bzw. irrige Angaben bei Mordek 1995, S. 308