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Der Urheber von Teil B versuchte, eine bereits hergestellte, wenig ältere
Kapitularienhs. (= Teil A mit den Kapitularien Ludwigs des Frommen) durch
Korrekturen und Addenda um die Kapitulariensammlung des Ansegis zu
erweitern, und zwar so, daß er zumindest einen Teil der schon
geschriebenen Texte für den Ansegis wiederverwenden konnte, was weniger
von seinem Fleiß als von seiner Pfiffigkeit zeugt, zumal ihn dabei der
Verzicht auf den Beginn der Kapitulariensammlung (bis Buch 1, c. 76)
offenbar nicht störte. Andere Kombinationen von Ansegis-Text und Vorlage
lassen sich speziell für die weitverbreitete Gesetzgebung Ludwigs des
Frommen von 818/819 belegen, siehe bei Gotha Memb. I 84, foll. 376 ff. und
Stuttgart iur. 4° 134, foll. 173 ff. Die von Boretius nicht
gesehene, eng mit Cod. Hamburg 141 a in scrinio verwandte
Überlieferung in Cod. Berlin Phill. 1737 gehört nach Christ, S. 307 "zu den besten Hss. des Ansegis".
CP. I - CAP. XXIIII (statt XXVIIII) (meist durchgestrichen; dafür ab c. 2 LXXVIII-CIIII [LXXXIIII doppelt]) -
Gleichfalls durchgestrichen und leicht abgeschabt folgt am Ende der Lage in den unteren sieben Zeilen:
CAP. II - <CAP. XXII > (durchgestrichen oder
radiert; dafür XIIII-XXXIII) -
CP. III - CP. IIII, CP. VI - CP.
VII (andere alte Zahlen unleserlich radiert; dafür XXXIIII-XLI) -
XLII-LXX[X] -
LXX[X]I-LXX[X]IIII -
FINIT CAPITULARIUM MUNDANORUM LIB. II.
wechselnde Hände
Majuskelrubriken (mit unzialen Elementen), Kapitelzahlen und Initialen in Rot oder in brauner Texttinte, zuweilen mit roten Füllungen
Vielleicht Mainz (siehe fol. 50v); später im Besitz des Collège Clermont zu Paris (Katalog Nr. 622) (dort von Sirmond benutzt, siehe fol. 50v); 1764 kam die Hs. an Gerard Meerman (Nr. 567), 1824 an Thomas Phillipps, 1889 aus dem Verkauf T. Fitz Roy Fenwicks, Phillipps' Enkel, an die Königliche Bibliothek zu Berlin.
I-VIIII -
I-XII -
I-VII -
I-V -
Beatus papa Gregorius in expositione euangelii
omelię XXXVII...), Leos des Großen (Sanctus leo
papa disputans de octo euangelicis beatitudinibus...) und
Hrabanus Maurus’ (Venerabilis memorię Rabbanus huius
sanctę sedis antistes in expositione quam de sanctorum patrum
uoluminibus super matheum religiosa caritate aggregauit), wozu
Rose, S. 357, meint: "Dieser Anhang befand sich also urspr. in einer
Mainzer Hs."
wechselnde Hände
braune und schwarze Texttinte; Rubriken (meist Capitalis rustica, bei Zusätzen auch Minuskel) in Rot oder Braun, rote Zahlen und Initialen; Nachtrag foll. 50-51 nur in Texttinte
Vielleicht Mainz (siehe fol. 50v); später im Besitz des Collège Clermont zu Paris (Katalog Nr. 622) (dort von Sirmond benutzt, siehe fol. 50v); 1764 kam die Hs. an Gerard Meerman (Nr. 567), 1824 an Thomas Phillipps, 1889 aus dem Verkauf T. Fitz Roy Fenwicks, Phillipps' Enkel, an die Königliche Bibliothek zu Berlin.
Beatus homo quem tu erudieris bis c. XXXIII consilio sentiatur... (Schluß unleserlich) (ed. R.
A. B. Mynors, Cassiodori senatoris institutiones [Oxford 2. Aufl. 1961]
S. 70 Z. 2 - S. 84 Z. 15).
braune Texttinte, rote Rubriken, Zahlen und Initialen, letztere mit grünen Füllungen
Transkriptionsvorlage: Die Transkription wurde erstellt nach hochauflösenden Farbdigitalisaten.
Capitularia. Edition der fränkischen Herrschererlasse:
Capitularia. Edition of the Frankish capitularies:
Die Transkription folgt den Richtlinien des Capitularia-Projektes:
The transcription adheres to the guidelines of the Capitularia
project:
zu fol. 1r-6v, 28r-37r: Recht gleichmäßige und saubere Haupthand, vorläufig als Hand
A bezeichnet. Gelegentliche Verwendung von
zu fol. 46r-49v: Recht gleichmäßige und saubere Haupthand, vorläufig als Hand B
bezeichnet. Wohl eine weitere, etwas unruhigere Hand (= Hand C), die zu Beginn von
Auf
zu fol. 1r-6v, 28r-37r:
Einzelbuchstaben: Doppelformen von geradem und unzialem d. Der Schaft des f ist unter
der Grundlinie häufig leicht nach außen gebogen. Spachtelförmige Ansätze an den
Oberlängen von b, d und l (z.B.
Ligaturen: Es finden sich ct-, et- und st-Ligaturen. Auffällig sind die ND-, NT- und
NS-Ligaturen auf
Besonderheiten: Auszeichnungsbuchstaben im Text variieren zwischen Capitalis rustica und Unziale.
zu 1r-6v, 28r-37r:
Wiederholt wird die us-Kürzung über einem u am Wortende auch als s-Kürzung verwendet,
z.B. bei
Der Korrektor hat mehrfach völlig korrekte Kürzungen, insbesondere bei
Mehrfache Verwendung von
zu fol. 1r-6v, 28r-37r: Neben einfachem Punkt (meist als media distinctio,
gelegentlich als periodus) kommen seltener auch punctus versus und punctus elevatus
vor, zudem auf
zu fol. 46r-49v: Nur Verwendung von media distinctio und periodus (Hand B und C).
Im Folgenden verweisen alle Kapitelreferenzen in arabischen Ziffern auf die BK-Zählung.
zu BK 138 (fol. 1r-6v): Ursprünglich angelegt ohne Rubriken und mit einfacher
Kapitelzählung, durchgängig für c.
Der Korrektor überarbeitete die gesamte Kapitelliste nach Ansegis. Dabei ergänzte er
für jedes Kapitel die Rubrik aus Ansegis (in Texttinte; meist auf dem Rand oder in
der letzten Zeile des vorigen Kapitels beginnend). Ferner strich er die alte
Kapitelzählung durch und ersetzte sie unter Auslassung von c. 1 durch die Zählung bei
Ansegis. Für das bei Ansegis fehlende c. 8 (vgl. Schmitz G 1996, S. 482 f.) wurde
dabei sowohl die Zählung (
zu BK 139 (fol. 6v, 28r-33r): Das erste Kapitel (
Die Kapitelanfänge sind für c. 1-3 (
Die meisten Rubriken zu den einzelnen Kapiteln sind zur Hervorhebung mit roter Tinte (z.T. heute schwarz-blau verfärbt, z.T. stark verblasst) durchstrichen, so für BK 139 c. 2, 4-15 und 20. Für c. 16-19 und 21 sind einzelne Buchstaben der Rubriken stattdessen mit roten Füllungen bzw. Schattierungen versehen worden. Allein die Rubrik von c. 3 ist, wohl versehentlich, ohne jegliche Hervorhebung durch farbige Tinte geblieben.
zu BK 140 (fol. 33r-34v): Die einleitende Rubrik (in Majuskeln, aber mit Texttinte)
setzt bruchlos in der letzten Zeile des vorherigen Kapitulars ein. Lediglich die
ebenfalls direkt angeschlossene Kapitelrubrik zu c. 1 ist durch farbige Füllungen
stärker hervorgehoben. Hierin sowie in den farbigen Füllungen bei den Majuskeln zu
Beginn eines jeden Kapitels folgt die optische Gliederung dem Modell, das bereits
seit der zweiten Hälfte des vorhergehenden Stücks verwendet wurde. Gleiches gilt für
die farbige Kapitelzählung auf dem Seitenrand, die mutmaßlich vom Korrektor nach
Ansegis ergänzt wurde (gleichmäßig als
zu BK 141 (fol. 34v-37r): Erneut setzt die einleitende Rubrik in Majuskeln, aber mit
Texttinte bruchlos in der letzten Zeile des vorherigen Kapitulars ein. Die
Kapitelanfänge waren ursprünglich nicht hervorgehoben, abgesehen von der Verwendung
einer Majuskel beim jeweils ersten Wort. Allerdings finden sich Majuskeln auch sonst
bei den meisten Satzanfängen, so dass ihnen hier offenbar keine kapitelgliedernde
Funktion zugedacht war. Erst ein Korrektor, mutmaßlich der gleiche wie zuvor,
überschrieb ab c. 13 (=
zu BK 188 und 191-193 (fol. 46r-49v): Die vier Kapitularien werden als vier je eigenständig durchnummerierte Kapitellisten präsentiert, wobei BK 188 am Ende nach BK 193 steht. Der Aufbau dieser Listen ist:
BK 191: gleichmäßig durchgezählt als c. I-VIIII; c. 8 fehlt, so dass c. VIII-VIIII = c. 9-10.
BK 192: gezählt als c. I-XII; dabei entsprechen I-VI = c. 1-6; VII = c. 8; VIII = c.
7; VIIII-X = c. 9-10; XI = c. 11+12+15+13; XII = c. 14. Innerhalb von c. VII ist das
Ansegis-Zitat optisch analog zum Beginn des folgenden c. VIII gestaltet, d.h. es
setzt in gleicher Zeile unmittelbar nach dem Ende des vorherigen Abschnitts ein, mit
wohl ursprünglich roter (heute schwarz verfärbter) Tinte für die Kapitelnummer (bei
c. VIII) bzw. für das frei ergänzte Wort
BK 193: gleichmäßig durchgezählt als c. I-VII; c. 7 fehlt, so dass c. VII = c. 8.
BK 188: gleichmäßig durchgezählt als c. I-V.
Kapitelanfänge: Zumeist durch vergrößerte Initialen in roter Tinte (z.T. heute
schwarz verfärbt) hervorgehoben. Ausnahmen sind die möglicherweise von anderer Hand
gestalteten
zu fol. 1r-6v: Rubrikartige Notiz von späterer, aber mittelalterlicher Hand auf dem
linken Rand von
zu fol. 6v, 28r-37r: Bleistiftnotiz auf
zu fol. 46r-49v: Bleistiftnotiz auf